Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage mit der Bewerbung:
1. Eigenerklärung über den Anbieterstatus
Der Bewerber muss Hersteller von Polyelektrolyten sein bzw. nachweislich als alleiniger Bewerber den Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens vertreten.
2. Eigenerklärung zur Leistungs-/Reaktionsfähigkeit
Der Bewerber muss die Produkte jederzeit in ausreichender Menge (mindestens 20 Tonnen) auch kurzfristig (10 Tage) liefern können.
3. Vorlage einer Liste mit mindestens einer geeigneter Referenz über vergleichbare Leistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden.
Die Leistung ist vergleichbar, sofern die Jahresliefermenge an polymeren Flockungsmittel mindestens 100 Tonnen umfasst.
Das Kriterium „Referenzen“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber bei Vorlage einer Liste mit einer geeigneten Referenz einen Punkt, bei 2 geeigneten Referenzen 2 Punkte und bei 3 geeigneten Referenzen 3 Punkte (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (eine Lieferleistung mit einer Jahresliefermenge von 100 Tonnen) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Eigenerklärung über die Anzahl der bundesweit beschäftigten Mitarbeiter mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung, die für die technische Kundenbetreuung vor Ort eingesetzt sind.
Der Bewerber muss mindestens einen Mitarbeiter mit o. g. Anforderungen für die technische Kundenbetreuung vor Ort benennen.
Das Kriterium „Anzahl der Mitarbeiter und Qualifikationsnachweise“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber 1 Punkt, sofern ein Mitarbeiter mit o. g. Anforderungen benannt wird, 2 Punkte, sofern 2 Mitarbeiter benannt werden, und 3 Punkte, sofern 3 Mitarbeiter benannt werden (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (ein Mitarbeiter mit o. g. Anforderungen) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Eigenerklärung über die Anzahl der Produkte im Produktsortiment für die statische Sekundärschlammeindickung.
Der Bewerber muss mindestens 3 Produkte für die maschinelle Faulschlammentwässerung im Produktsortiment führen. Die jeweiligen Produktbezeichnungen sind anzugeben.
Das Kriterium „Produktportfolio“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber 1 Punkt sofern mindestens 3 geeignete Produkte angegeben werden, 2 Punkte, sofern mindestens 5 geeignete Produkte angegeben werden, und 3 Punkte, sofern mindestens 10 geeignete 6 / 7 Produkte angegeben werden (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (3 Produkte zur Faulschlammentwässerung) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Allgemeiner Hinweis:
Der Teilnahmeantrag ist mitsamt den geforderten Eigenerklärungen und Nachweise in elektronisch über die Vergabeplattform
www.vergabe.bayern.de einzureichen.