Post- undScanstellendienstleistungen für das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-
Anhalt, sowie für Postdienstleistungen für die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur und das Landesschulamt des Landes
Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Magdeburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Scanstellendienstleistung
MB 11-02/2021
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Post- undScanstellendienstleistungen für das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-
Anhalt, sowie für Postdienstleistungen für die Staatskanzlei und...”
Kurze Beschreibung
Post- undScanstellendienstleistungen für das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-
Anhalt, sowie für Postdienstleistungen für die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur und das Landesschulamt des Landes
Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Magdeburg
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung einer Post- und Scanstellendienstleistung für
das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, wie die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung einer Post- und Scanstellendienstleistung für
das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, wie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen
Postein- und Postausgang, Postumlaufs, Botendienst innerhalb der Dienststellen. Außerdem
sind Postdienstleistungen für die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur und das Landesschulamt
Gegenstand der Vergabe. Die Leistung wird gesamt vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag endet am 31.12.2026 um 24:00 Uhr. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr,
längstens bis zum 31.12.2028, wenn er nicht mit einer Frist von 6...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag endet am 31.12.2026 um 24:00 Uhr. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr,
längstens bis zum 31.12.2028, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf
des Vertrages von einer der Vertragsparteien gekündigt wurde.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-13
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-14
08:00 📅
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 176-458107
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-10-13 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2021-10-19 📅
Zeit: 23:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2021-10-14 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2021-10-20 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 198-517412 (2021-10-07)
Ergänzende Angaben (2021-10-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-10-19 📅
Zeit: 23:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-19 📅
Zeit: 06:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2021-10-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-19 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 204-534096 (2021-10-15)
Ergänzende Angaben (2021-11-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: E-Mail, Haupt-Kontaktstelle
Alter Wert
Text: martin.huenecke@sachsen-anhalt.de Neuer Wert
Text: sebastian.schmalenberg@sachsen-anhalt.de Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Optionen
Alter Wert
Text: nein
Neuer Wert
Text: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Optionen
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Neuer Wert
Text: Verlängerungsoption wie vor.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
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Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllt und dies auf Verlangen des Auftraggebers...”
Text
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllt und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen wird.
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen wird.
Eigenerklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gem. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 500 € belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist.
Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Dem Bieter wird nachgelassen, die vorstehend benannten Eignungsanforderungen durch Einreichung einer eEEE oder eines Präqualifizierungsnachweises zu erbringen; eine inhaltliche Absenkung der Anforderungen ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
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Neuer Wert
Text:
“Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal. Im Rahmen dieser...”
Text
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal. Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen i.H.v. jeweils 250.000 Euro als vereinbart:
für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht,
für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN,
für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten,
für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden sowie
für Umwelthaftpflichtschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis ist durch eine freie Eigenerklärung oder durch eine Kopie der Police mit dem Angebot zu erbringen.
Dem Bieter wird nachgelassen, die vorstehend benannten Eignungsanforderungen durch Einreichung einer eEEE oder eines Präqualifizierungsnachweises zu erbringen; eine inhaltliche Absenkung der Anforderungen ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
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Neuer Wert
Text: Versicherung wie vorstehend.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
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Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung des Bieters, dass sein Betrieb in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach-...”
Text
Eigenerklärung des Bieters, dass sein Betrieb in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann.
Eigenerklärung des Bieters, dass er in seinem Betrieb die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind.
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, wobei die prägenden Leistungen seit dem 1.1.2018 erbracht worden sein müssen. Anzugeben sind der Auftraggeber, der Zeitraum der Leistungserbringung, der Wert des Auftrags und der Inhalt der Referenzleistung. Die Eigenerklärung muss vom Hauptauftragnehmer, sei es ein Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft, vorgelegt werden. Werden Nachunternehmer eingesetzt, ist von diesen die Eigenerklärung vorzulegen. Werden sowohl Mitarbeiter des Hauptauftragnehmers als auch des Nachunternehmers eingesetzt, sind die betreffenden Referenzen von Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer in der jeweils geforderten Anzahl (3) nachzuweisen.
Es ist eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 Bereich Brief- und Kommunikationsdienstleistungen, Zustelllogistik, oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Die Zertifizierung muss sich auf den Hauptauftragnehmer, sei es ein Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft, beziehen. Werden Nachunternehmer eingesetzt, ist von diesen die Zertifizierung nachzuweisen. Werden sowohl Mitarbeiter des Hauptauftragnehmers als auch des Nachunternehmers eingesetzt, sind die betreffenden Zertifizierungen von Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer nachzuweisen.
Dem Bieter wird nachgelassen, die vorstehend benannten Eignungsanforderungen durch Einreichung einer eEEE oder eines Präqualifizierungsnachweises zu erbringen; eine inhaltliche Absenkung der Anforderungen ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
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Neuer Wert
Text: Sämtliche vorstehenden geforderten Eignungsnachweise.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
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Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung des Bieters, dass er die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, den Mitarbeitern...”
Text
Eigenerklärung des Bieters, dass er die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, den Mitarbeitern bezahlt.
Eigenerklärung des Bieters, dass er in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Eigenerklärung des Bieters, dass er den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Eigenerklärungen nach LVG LSA
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
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Neuer Wert
Datum: 2021-12-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Postanschrift
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Ernst-Kamieth-Str. 2
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Postleitzahl
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Neuer Wert
Text: 06112
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Ort
Alter Wert
Text: Halle
Neuer Wert
Text: Halle (Saale)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Neuer Wert
Text:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Text
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 215-566697 (2021-11-02)
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption wie vor.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 176-458107
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: MB 11-02/2021
Titel: Post- und Scanstellendienstleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dussmann Service Deutschland GmbH
Postanschrift: Badestraße 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 244 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 015-035183 (2022-01-17)