Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen:
"Wir erklären,
- dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
- dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Ich erkläre / Wir erklären,
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich
des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den
Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der
Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens der jeweils gesetzlich geltenden Höhe pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt);
- dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen
und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen
nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- der öffentliche Auftraggeber zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen, in die zwischen
meinem / unserem Unternehmen sowie den von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen jeweils abgeschlossenen Verträge sowie in andere Geschäftsunterlagen nehmen dürfen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder
abgeleitet werden können, und hierzu Auskunft verlangen dürfen,
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird und zwar auch für den Fall, dass der Verstoß durch die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
begangen wird, es sei denn, dass ich / wir als beauftragtes Unternehmen den Verstoß nicht kannte / kannten und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste / mussten,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
o den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
o mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann / können,
o der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich / wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe / haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.