Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 22 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: GS 141 OV 01/2021
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-229744
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote – je Los – behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 – Angebotsaufforderung Ziffer 12.1.).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote – je Los – behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 – Angebotsaufforderung Ziffer 12.1.).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Bezeichnung des Loses: POST Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 11
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Bezeichnung des Loses: PZA Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 11
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: POST Finanzamt Dessau-Roßlau – Steuer
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Dessau-Roßlau – Steuer
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Dessau-Roßlau – Finanzdienste – Magdeburg
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Dessau-Roßlau – Finanzdienste – Magdeburg
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: POST Finanzamt Eisleben
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Eisleben
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Genthin
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Genthin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Haldensleben
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Haldensleben
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Halle (Saale)
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Halle (Saale)
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: POST Finanzamt Naumburg
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Naumburg
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Salzwedel
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Salzwedel
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Staßfurt
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Staßfurt
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: POST Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 41 Abholort Altenholz
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: POST Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg Abholorte Altenholz/Lüneburg
Losnummer: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat dem Angebot beizufügen.
b) dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist oder im Handelsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat oder
b) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Berufsregister verpflichtet ist oder im Berufsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat.
c) dass ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister beigefügt wurde.
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllt werden.
b) dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt werden.
c) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung – bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht – vorliegt.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
e) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
f) Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (soweit erforderlich).
4. Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen.
— dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs.…
… 1 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
… 2 PostG nicht erforderlich ist. Die Anzeige nach § 36 PostG wird dem Angebot beigelegt.
— dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
— dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 g beträgt, liegt nicht vor.
— dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 g beträgt, liegt nicht vor.
— dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach §§ 34 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
7. Eigenerklärung Teilleistungsvertrag:
— dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird.
— dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird. Ein entsprechender Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Dieser ist nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
— dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird. Ein entsprechender Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Dieser ist nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
8. Erklärung ARGE (AB5 – ARGE POST/PZA):
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben):
Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 100 000 EUR für Vermögensschäden sowie auf Nachfrage der Vergabestelle sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) und zurzeit (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
3. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).
— Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung,
1. zur Kommunikation mit der Vergabestelle und dem Auftraggeber, dass diese während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
2. dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
3. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystems,
4. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Umweltmanagementsystems,
5. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Hygienekonzeptes,
a) Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 1.1.2018 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
b) Von den 3 Referenzen muss mindestens eine Referenz die Mindestanforderung (MA) je Los erfüllen.
c) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen je Los eingereicht werden.
d) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
e) Für das Los 21 wird z. B. ein jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen von 2 140 000 Stück/Jahr gefordert.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit dieser Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Die folgenden Mindestanforderungen im Bekanntmachungstext sind je Los zu beachten:
— Mindestanforderung jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen (+/-10 Prozent) je Los:
—— Los 1 = 4 000 Stück/Jahr,
—— Los 3 = 60 000 Stück/Jahr,
—— Los 5 = 47 000 Stück/Jahr,
—— Los 7 = 52 000 Stück/Jahr,
—— Los 9 = 29 000 Stück/Jahr,
—— Los 11 = 36 000 Stück/Jahr,
—— Los 13 = 114 000 Stück/Jahr,
—— Los 15 = 66 000 Stück/Jahr,
—— Los 17 = 34 000 Stück/Jahr,
—— Los 19 = 39 000 Stück/Jahr,
—— Los 21 = 2 140 000 Stück/Jahr,
—— Los 22 = 98 000 Stück/Jahr,
— der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
h) Angaben Formblatt A2- Referenzen Post:
— Angabe jährliches Sendungsvolumen Post insgesamt,
— Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner) mit Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor,
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote – je Los – behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 – Angebotsaufforderung Ziffer 12.1.).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 089-229744 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen — in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen — in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 — Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1)) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot — nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1)). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3)) zu 6. und 7. — Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote — je Los — behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.1)).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 — Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1)) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot — nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1)). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3)) zu 6. und 7. — Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote — je Los — behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.1)).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen — in insgesamt 22 Losen vergeben.
Bezeichnung des Loses: Post Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 11
POST Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer -
PZA Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer -
POST Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg
PZA Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg
POST Finanzamt Genthin
POST Finanzamt Haldensleben
POST Finanzamt Halle (Saale)
POST Finanzamt Salzwedel
POST Finanzamt Staßfurt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Name: Marketing Service Magdeburg KG — biber post —
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Marketing Service Magdeburg KG — biber post —
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
3
Referenz Zusätzliche Informationen
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 — Angebotsaufforderung.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1)) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot — nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1)). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3)) zu 6. und 7. — Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1)). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3)) zu 6. und 7. — Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote — je Los — behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.1)).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.