Potenzialanalyse Ridepooling

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Es soll eine Potenzialanalyse für den Einsatz von Ridepooling-Systemen im Ruhrgebiet durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: BV21002
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Potenzialanalyse für den Einsatz von Ridepooling-Systemen im Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastr. 1
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrr.de 🌏
E-Mail: zvs@vrr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDCYTQ2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDCYTQ2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-018274
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCYTQ2

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Zeichen der Digitalisierung der Mobilität entstehen seit einigen Jahren sogenannte Ridepooling-Angebote, auch On-Demand-Verkehr genannt.
Es soll nun eine Potenzialanalyse für Ridepooling-Systeme im Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Das übergeordnete Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen besteht in einer Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität des ÖPNV, insbesondere auch in Zeiten und Räumen schwacher Nachfrage. Ein Ansatz zur Erreichung dieses Ziels wird in der Einführung von Ridepooling-Angeboten im Ruhrgebiet gesehen.
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Die ausgeschriebene Potenzialanalyse verfolgt das Ziel, für Ridepooling-Dienste im Ruhrgebiet geeignete Zeiten und Räume zu untersuchen, verkehrliche und wirtschaftliche Kennzahlen für diese Gebiete zu ermitteln und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Ridepooling abzuleiten. Die Schwerpunkte der Analyse liegen auf der Betrachtung von Verkehren in ländlichen Räumen, auf kommunalübergreifenden Relationen und in Schwachverkehrszeiten in den Städten. Die Erstellung umsetzungsreifer Planungen für die identifizierten Gebiete ist nicht Gegenstand des Auftrags.
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Die Handlungsempfehlungen sollen der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und wie Ridepooling-Dienste im Ruhrgebiet eingesetzt werden könnten und welche Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen werden müssen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Dauer: 7 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1 45879 Gelsenkirchen Zum Untersuchungsgebiet zählen die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Wesel, Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis mit insgesamt rund 5,1 Mio. Einwohnern. Mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna liegt ein Teil des Ruhrgebiets in der Zuständigkeit des Zweckverbands Ruhr-Lippe (ZRL); der Rest zählt zum VRR.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
— Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt.
— Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500 000 EUR, für Vermögensschäden 100 000 EUR. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren:
— Erklärung über die in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen im Projektmanagement und insbesondere mit Projekten im ÖPNV hat.
— Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen mit Modellierungen und der Berechnung von Betriebs- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen besitzt.
— Erklärung, dass das Unternehmen über Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der Ergebnisaufbereitung, -darstellung und -präsentation verfügt.
— Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren 2 Projekte mit einer Potenzialanalyse im Bereich Ridepooling oder vergleichbar durchgeführt hat. Die Untersuchungsgebiete der Projekte müssen in der Europäischen Union (EU) liegen.
Dazu sind 2 Referenzen vorzulegen, die Folgendes beinhalten: Name des Auftraggebers (soweit möglich), Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, kurze inhaltliche Darstellung des Auftragsgegenstands, Auftragsumfang (in Tagewerken oder Volumen in Euro, sofern freigegeben).
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— Erklärung, dass ein Projektleiter eingesetzt wird, der in den letzten 3 Jahren in 2 Projekten mit einer Potenzialanalyse im Bereich Ridepooling oder vergleichbar gearbeitet hat. Die Untersuchungsgebiete der Projekte müssen in der Europäischen Union (EU) liegen.
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— Erklärung, dass die mit der Auftragsausführung beauftragten Mitarbeiter/innen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche wie mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
— Alle geforderten Daten (z.B. Nachweise/Referenzen und Ausführungen) sind als Anlage beizufügen!

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Nach der Qualität der geforderten Referenzen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.vrr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDCYTQ2/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2021/S 010-018274 (2021-01-12)