Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie Mindestkriterien/-Anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, mindestens 3 und höchstens 10 aus, die er zur Angebotsabgabe und Verhandlung auffordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist der Bewerber mit der Abgabe folgender Eigenerklärungen (Formblatt) nach:
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 5 Mio. EUR (Mindeskriterium),
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden (Ausschlusskriterium) jeweils 3-fach maximiert,
— Eigenerklärung zur Finanzierung (Ausschlusskriterium).
Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind 10 Punkte erreichbar.
— Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung 5 Mio. EUR): 1 bis max. 10 Punkte (50 Mio. EUR). Dazwischen erfolgt eine Interpolation,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht (Mindestanforderung jeweils 5 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden, jeweils 3-fach maximiert),
— Eigenerklärung zur Finanzierung (Ausschlusskriterium).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dient die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten. Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden 3 Projektreferenzen aus den Bereichen „Gesundheit und Pflege“, „Wohnen“, „Büro und Verwaltung“ gewertet. Mindestanforderung: Eine der 3 Referenzen muss dem Bereich „Gesundheit und Pflege“ zuzuordnen sein. Nichtvorliegen dieser Referenz führt zum Ausschluss.
Um der SBO die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Formblatt „Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren“ vollständig auszufüllen.
Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 13 Punkte erreicht werden.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— die Vergleichbarkeit der Leistungen muss gegeben sein (Immobilien aus den Bereichen „Gesundheit und Pflege“, „Wohnen“, „Büro und Verwaltung“),
— Projektgröße: mindestens 3 500 qm BGF nach DIN 277,
— Gesamtbauvolumen: mind. 6 Mio. EUR (netto),
— Abschluss der Bauleistung: nicht vor 2015 und nicht nach 03/2021,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG (inkl. Kontaktdaten),
— Bezeichnung und Anschrift Objekt.
Die Bewertung für das Erfüllen relevanter Spezifika im jeweiligen Projekt erfolgt wie folgt:
— Nutzung der realisierten Immobilie als Pflegeheim (2 Punkte),
— Objekt noch nicht an Dritte veräußert (2 Punkte),
— Bruttogrundfläche nach DIN 277.
> 3 500 qm (1 Punkt)
>= 4 000 qm (2 Punkte)
>= 5 000 qm (3 Punkte)
>= 7 000 qm (4 Punkte)
— Spezifische Bauzeit (Monate/1 000 qm BGF)
> 7 (0 Punkte)
>= 6 (1 Punkt)
>= 5 (2 Punkte)
>= 4,5 (3 Punkte)
>= 4 (4 Punkte)
< 3,5 (5 Punkte).