Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber hat die geforderten Nachweise zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zu benennen und die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsanteile (Planung, Bau, Betrieb) sind die vorgesehenen Nachunternehmer gemäß den Anforderungen im Bewerbungsbogen zu benennen und die verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmern einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (auf Grundlage von § 6aEU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Dieser ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unter-schreiben und schriftlich einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann kostenfrei unter
https://vergabe.hessen.de heruntergeladen werden.
— Angabe der Handelsregisternummer bzw. Vorlage einer der Eintragung in das Handelsregister vergleichbaren Angabe des Sitzstaates. Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein begründendes Dokument (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe) vom Bewerber anzufordern.
— Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine Vergleichbare Angabe, sofern diese von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird.
— Angabe für die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers bzw. für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Angabe, sofern diese von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein begründendes Dokument vom Bewerber anzufordern.
Des Weiteren sind vorzulegen Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. Erklärungen der Bewerber darüber, dass
— sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet; — sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind; Sowie eine Erklärung, dass sie im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir gemäß § 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes eine gültige Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842); soweit der Betrieb nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs.2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, eine gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat.)
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes abgeben.