Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a. Auswahlkriterium 1:
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:
Kleiner-gleich 5 = Ausschluss
— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,
— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,
— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,
— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,
— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,
— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,
— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,
— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,
— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,
— 40 10 Punkte.
b. Auswahlkriterium 2:
Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:
I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Weniger als 3 = Ausschluss
— Größer-gleich 3 1 Punkt,
— Größer-gleich 4 2 Punkte,
— Größer-gleich 5 3 Punkte,
— Größer-gleich 6 4 Punkte,
— Größer-gleich 7 5 Punkte,
— Größer-gleich 8 6 Punkte,
— Größer-gleich 9 7 Punkte,
— Größer-gleich10 8 Punkte,
— Größer-gleich 11 9 Punkte,
— Größer-gleich 12 10 Punkte.
II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die
Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die
Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c. Auswahlkriterium
3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:
— Ja = 20 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
d. Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf
Demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei
Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.