Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsnachweise:
VOB/A § 6a EU Nr. 2 a) Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Nicht älter als 2018.
VOB/A § 6a EU Nr. 2 b) Jahresabschlüsse, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht älter als 2018.
VOB/A § 6a EU Nr. 2 c) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Vergleichbare Leistungen sind die Herstellung von Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen gemäß den Vorgaben der DepV für DK II – Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 5,0 ha.
Der Mindestjahresumsatz bezogen auf die vergleichbaren Leistungen muss mindestens 5,0 Mio. € netto betragen VOB/A § 6a EU Nr. 3 a) Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Vergleichbare Leistungen sind die Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen entsprechend den Vorgaben der DepV für DK II – Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 5,0 ha, Einbauneigungen von 1 : 3 oder flacher. Weiterhin sind Referenzen über die Herstellung einer mindestens 3,0 m hohen Böschungsabfangung (z.B. Gabionen, Geogitter als bewehrte Erde) vorzulegen.
Für die Herstellung des Basisabdichtungssystems sind vergleichbare Leistungen mit Herstellung eines Basisabdichtungssystems entsprechend den Vorgaben der DepV für DK II – Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 0,5 ha, bei denen mindestens eine mineralische Dichtungskomponente hergestellt wurde.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und –überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und / oder der Führungskräfte des Unternehmens.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 h) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 j) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, die entsprechenden Formblätter sind hierfür zu verwenden.
Nachweis Berufshaftpflicht (nicht älter als 2018) Verpflichtungserklärung Mindestlohn / Tariftreue Freistellungsbescheinigung