Gegenstand des Vorhabens ist eine projektübergreifende fachliche Begleitung und Auswertung des Programms (Programmbegleitung) im Sinne einer programmbezogenen Kompetenz- und Wissenstransferstelle (Begleitagentur). Die Begleitagentur unterstützt das BMI und das BBSR bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung des Förderprogramms, bildet die Kommunikationsschnittstelle zwischen den geförderten Kommunen und dem Bund und berät die geförderten Kommunen bei Fragestellungen rund um die Programmumsetzung. Hierfür unterstützt die Begleitagentur unterstützt das BBSR sowie die ausgewählten Kommunen zunächst in der Bearbeitung der Antragstellung (Zuwendungsantrag). Anschließend begleitet sie die Förderprojekte und das Programm fachlich, zuwendungsrechtlich und organisatorisch über die gesamte Laufzeit hinweg und ist auch für die fachliche Auswertung zuständig. Dieses Projekt stellt die 2. Stufe im Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ dar und setzt die Tätigkeit der Agentur der 1. Stufe (Begleitung Auswahlprozess) fort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmbegleitung "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
10.08.93-21.2
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vorhabens ist eine projektübergreifende fachliche Begleitung und Auswertung des Programms (Programmbegleitung) im Sinne einer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vorhabens ist eine projektübergreifende fachliche Begleitung und Auswertung des Programms (Programmbegleitung) im Sinne einer programmbezogenen Kompetenz- und Wissenstransferstelle (Begleitagentur). Die Begleitagentur unterstützt das BMI und das BBSR bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung des Förderprogramms, bildet die Kommunikationsschnittstelle zwischen den geförderten Kommunen und dem Bund und berät die geförderten Kommunen bei Fragestellungen rund um die Programmumsetzung. Hierfür unterstützt die Begleitagentur unterstützt das BBSR sowie die ausgewählten Kommunen zunächst in der Bearbeitung der Antragstellung (Zuwendungsantrag). Anschließend begleitet sie die Förderprojekte und das Programm fachlich, zuwendungsrechtlich und organisatorisch über die gesamte Laufzeit hinweg und ist auch für die fachliche Auswertung zuständig. Dieses Projekt stellt die 2. Stufe im Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ dar und setzt die Tätigkeit der Agentur der 1. Stufe (Begleitung Auswahlprozess) fort.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2857142.86 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2857142.86 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-08
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 218-574196 (2021-11-05)