Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von 6 bis 8 Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d.h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen,
Arbeitssprache ist deutsch.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom 1. Juni 2021 bis 1. Juni 2023. Das Angebot kann eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre enthalten.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: (2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von 6 bis 8 Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten:
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d.h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen,
Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
Mitwirkung bei Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen
Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen
Monitoring der Haushaltsmittel
Arbeitssprache ist deutsch.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anwendung eines branchenüblichen Tarifvertrags, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und einem Arbeitgeberverband abschlossen wurde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anwendung eines branchenüblichen Tarifvertrags, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und einem Arbeitgeberverband abschlossen wurde, speziell iGZ, BZA, BAP,
— Nachweis einer gültigen Erlaubnis des Bewerbers zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (nicht älter als 3 Monate),
— Nachweise von mindestens 2 Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (nicht älter als 3 Monate),
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR (nicht älter als 6 Monate).
Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Drei Referenzen über Arbeitnehmerüberlassungen vergleichbaren Profils in den letzten 2 Jahren an Behörden,
— Darstellung des Unternehmens (Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Drei Referenzen über Arbeitnehmerüberlassungen vergleichbaren Profils in den letzten 2 Jahren an Behörden,
— Darstellung des Unternehmens (Anzahl Mitarbeiter, Größe Leiharbeitnehmerpool, Umsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre).
Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-08
10:15 📅
“Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,...”
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten
Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 048-120742 (2021-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 488 072 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von 6 bis 8 Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten.
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen.
Arbeitssprache ist deutsch.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von sechs bis acht Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung.
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten:
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen,
— Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit,
— Mitwirkung bei Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen,
— Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen,
— Monitoring der Haushaltsmittel,
— Arbeitssprache ist deutsch.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 048-120742
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: (1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PAR GmbH
Postort: Frankfrut am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 281 216 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: (2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MEGIST Consulting GmbH
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 206 856 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /
Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /
Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 112-293891 (2021-06-08)