Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll. Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z. B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden. Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch 3 verschiedene Spiele ergänzt. Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 395 TP3
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z. B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch 3 verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z. B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch 3 verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z. B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z. B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch 3 verschiedene Spiele ergänzt.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch 3 verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
s. II.1.4).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
AP3.2 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 3.2 ist abhängig vom Ergebnis von AP 2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen: Smart-Meter-Gateways
Benennen Sie die Entwicklungsprojekte im Bereich Smart-Meter-Gateways, die in den letzten 3 Jahren von Ihnen persönlich, Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die Entwicklung und der Einsatz von Smart-Meter-Gateways ein wesentliches Arbeitsfeld von Ihnen ist.
Benennen Sie die Entwicklungsprojekte im Bereich Smart-Meter-Gateways, die in den letzten 3 Jahren von Ihnen persönlich, Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die Entwicklung und der Einsatz von Smart-Meter-Gateways ein wesentliches Arbeitsfeld von Ihnen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartners,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands /der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens eine Referenzen. Sofern eine Referenz die Mindestanforderung mehrerer Eignungskriterien (EK) erfüllt, kann diese für mehrere EK eingereicht werden.
2) Referenzen: Grafik-/Animationserstellung
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen und/oder Unterauftragnehmer umfangreiche praktische Erfahrungen mit der Erstellung von Grafiken und Animationen besitzt.
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— Anforderungen an die erstellte Grafik/Animation.
Der Referenz muss die erstellte Grafik/Animation beigefügt werden. Wenn es sich bei der Referenz um ein umfangreicheres Projekt handelt, ist es ausreichend hier nur einen Ausschnitt, d. h. nur eine Grafik bzw. einen kurzen Ausschnitt der Animation zu zeigen.
Der Referenz muss die erstellte Grafik/Animation beigefügt werden. Wenn es sich bei der Referenz um ein umfangreicheres Projekt handelt, ist es ausreichend hier nur einen Ausschnitt, d. h. nur eine Grafik bzw. einen kurzen Ausschnitt der Animation zu zeigen.
Die Darstellung sollte eine Seite pro Referenz nicht überschreiten. Grafiken sind von der Seitenbeschränkung ausgenommen.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten 2 Jahren wurden mindestens 2 Grafik und eine Animation erstellt, deren Qualität für den Auftraggeber zufriedenstellend ist. Sofern eine Referenz die Mindestanforderung mehrerer Eignungskriterien (EK) erfüllt, kann diese für mehrere EK eingereicht werden.
Mindestanforderung: In den letzten 2 Jahren wurden mindestens 2 Grafik und eine Animation erstellt, deren Qualität für den Auftraggeber zufriedenstellend ist. Sofern eine Referenz die Mindestanforderung mehrerer Eignungskriterien (EK) erfüllt, kann diese für mehrere EK eingereicht werden.
3) Referenzen: Entwicklung von Demonstratoren
Weisen Sie mindestens ein Projekt im Bereich Entwicklung von Showcases für Messen und artverwandte Veranstaltungen nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Weisen Sie mindestens ein Projekt im Bereich Entwicklung von Showcases für Messen und artverwandte Veranstaltungen nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands/der Tätigkeit,
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Sofern eine Referenz die Mindestanforderung mehrerer Eignungskriterien (EK) erfüllt, kann diese für mehrere EK eingereicht werden.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Sofern eine Referenz die Mindestanforderung mehrerer Eignungskriterien (EK) erfüllt, kann diese für mehrere EK eingereicht werden.
4) Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 137-364963 (2021-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z.B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch drei verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z.B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch drei verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Gesamtwert des Auftrags: 196 730 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z.B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z.B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch drei verschiedene Spiele ergänzt.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch drei verschiedene Spiele ergänzt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-15 📅
Name: takomat GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 196 730 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.