Das Projekt verfolgt das Ziel entlang der Herausforderungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und Vernetzung von relevanten Smart-Grid-Komponenten (z.B. steuerbaren Verbrauchern und Erzeugern) die bestehenden BSI-Standards weiterzuentwickeln bzw. wenn notwendig weitere verbindliche und einheitliche IT-Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen an das erweiterte intelligente Messsystem in den verschiedenen Einsatzbereichen zu beschreiben. Ziel des Projekts ist es, das BSI bei Ihren Arbeiten gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach §§ 26,27 und 30 MsbG zur Weiterentwicklung der BSI-Standards zu unterstützen. Bei der Analyse und Planung der Standards für weitere Anwendungsbereiche des iMsys ist der begonnene BMWi-BSI-Roadmap-Prozess mit den Partnerbehörden, Hersteller und Anwender aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz fortzuführen, sodass die Interessen der Branche bei der Planung als auch die Transparenz und Akzeptanz bei der Festlegung zukünftig zu entwickelnder Standards durch das Projekt gewährleistet werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P474
Kurze Beschreibung:
Das Projekt verfolgt das Ziel entlang der Herausforderungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und Vernetzung von relevanten Smart-Grid-Komponenten (z.B. steuerbaren Verbrauchern und Erzeugern) die bestehenden BSI-Standards weiterzuentwickeln bzw. wenn notwendig weitere verbindliche und einheitliche IT-Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen an das erweiterte intelligente Messsystem in den verschiedenen Einsatzbereichen zu beschreiben. Ziel des Projekts ist es, das BSI bei Ihren Arbeiten gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach §§ 26,27 und 30 MsbG zur Weiterentwicklung der BSI-Standards zu unterstützen.
Bei der Analyse und Planung der Standards für weitere Anwendungsbereiche des iMsys ist der begonnene BMWi-BSI-Roadmap-Prozess mit den Partnerbehörden, Hersteller und Anwender aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz fortzuführen, sodass die Interessen der Branche bei der Planung als auch die Transparenz und Akzeptanz bei der Festlegung zukünftig zu entwickelnder Standards durch das Projekt gewährleistet werden kann.
Das Projekt verfolgt das Ziel entlang der Herausforderungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und Vernetzung von relevanten Smart-Grid-Komponenten (z.B. steuerbaren Verbrauchern und Erzeugern) die bestehenden BSI-Standards weiterzuentwickeln bzw. wenn notwendig weitere verbindliche und einheitliche IT-Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen an das erweiterte intelligente Messsystem in den verschiedenen Einsatzbereichen zu beschreiben. Ziel des Projekts ist es, das BSI bei Ihren Arbeiten gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach §§ 26,27 und 30 MsbG zur Weiterentwicklung der BSI-Standards zu unterstützen.
Bei der Analyse und Planung der Standards für weitere Anwendungsbereiche des iMsys ist der begonnene BMWi-BSI-Roadmap-Prozess mit den Partnerbehörden, Hersteller und Anwender aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz fortzuführen, sodass die Interessen der Branche bei der Planung als auch die Transparenz und Akzeptanz bei der Festlegung zukünftig zu entwickelnder Standards durch das Projekt gewährleistet werden kann.
Das Projekt verfolgt das Ziel entlang der Herausforderungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und Vernetzung von relevanten Smart-Grid-Komponenten (z.B. steuerbaren Verbrauchern und Erzeugern) die bestehenden BSI-Standards weiterzuentwickeln bzw. wenn notwendig weitere verbindliche und einheitliche IT-Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen an das erweiterte intelligente Messsystem in den verschiedenen Einsatzbereichen zu beschreiben. Ziel des Projekts ist es, das BSI bei Ihren Arbeiten gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach §§ 26,27 und 30 MsbG zur Weiterentwicklung der BSI-Standards zu unterstützen.
Das Projekt verfolgt das Ziel entlang der Herausforderungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und Vernetzung von relevanten Smart-Grid-Komponenten (z.B. steuerbaren Verbrauchern und Erzeugern) die bestehenden BSI-Standards weiterzuentwickeln bzw. wenn notwendig weitere verbindliche und einheitliche IT-Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen an das erweiterte intelligente Messsystem in den verschiedenen Einsatzbereichen zu beschreiben. Ziel des Projekts ist es, das BSI bei Ihren Arbeiten gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach §§ 26,27 und 30 MsbG zur Weiterentwicklung der BSI-Standards zu unterstützen.
Bei der Analyse und Planung der Standards für weitere Anwendungsbereiche des iMsys ist der begonnene BMWi-BSI-Roadmap-Prozess mit den Partnerbehörden, Hersteller und Anwender aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz fortzuführen, sodass die Interessen der Branche bei der Planung als auch die Transparenz und Akzeptanz bei der Festlegung zukünftig zu entwickelnder Standards durch das Projekt gewährleistet werden kann.
Bei der Analyse und Planung der Standards für weitere Anwendungsbereiche des iMsys ist der begonnene BMWi-BSI-Roadmap-Prozess mit den Partnerbehörden, Hersteller und Anwender aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz fortzuführen, sodass die Interessen der Branche bei der Planung als auch die Transparenz und Akzeptanz bei der Festlegung zukünftig zu entwickelnder Standards durch das Projekt gewährleistet werden kann.
siehe II 1.4)
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option des AG, den Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Inanspruchnahme der Option ist abhängig von der haushalterischen Grundlage und kann bis sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertrags erfolgen. Die Inanspruchnahme der Optionen erfolgen kostenneutral, d.h. das Gesamtvolumen des Auftrags bleibt unverändert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass noch ungenutzte Kapazitäten für die Umsetzung des Projektes genutzt werden können.
Es besteht die Option des AG, den Vertrag bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Inanspruchnahme der Option ist abhängig von der haushalterischen Grundlage und kann bis sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertrags erfolgen. Die Inanspruchnahme der Optionen erfolgen kostenneutral, d.h. das Gesamtvolumen des Auftrags bleibt unverändert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass noch ungenutzte Kapazitäten für die Umsetzung des Projektes genutzt werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=431876&criteriaId=18907 Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 251-667451 (2021-12-22)
Ergänzende Angaben (2022-05-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 949 325 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge