Der Prüfberichtsguide ist an das neue Workshopkonzept des BSI-Zertifizierungsschemas sowie an die vor der Veröffentlichung stehende neue CC-Version anzupassen. Dabei ist darauf zu achten, dass unnötige Aufwände für die Beteiligten am Zertifizierungsverfahren vermieden und somit Kosteneinsparungen und kürzere Verfahrenszeiten eine verlässlichere Planung ermöglicht werden. Wo die CC eine pragmatische und flexible Handhabung der Anforderungen an die Evaluierung und Dokumentation erlauben, sind entsprechende Hinweise in den Prüfberichtsguide aufzunehmen. Das Workshopkonzept sieht vor, dass in den Prüfberichten die Evaluierung kurz zusammenfassend auf Evaluator-Action-Element zu dokumentieren ist. In Workshops erläutert die Prüfstelle die Evaluierung und beantwortet Fragen der Zertifizierungsstelle. Die Präsentationsvorlagen der Prüfstelle müssen Fragestellungen beinhalten, bei deren Beantwortung alle relevanten WorkUnits aus der CEM als angemessen bearbeitet angesehen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 – Workshop-Konzept
P 475”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Prüfberichtsguide ist an das neue Workshopkonzept des BSI-Zertifizierungsschemas sowie an die vor der Veröffentlichung stehende neue CC-Version...”
Kurze Beschreibung
Der Prüfberichtsguide ist an das neue Workshopkonzept des BSI-Zertifizierungsschemas sowie an die vor der Veröffentlichung stehende neue CC-Version anzupassen. Dabei ist darauf zu achten, dass unnötige Aufwände für die Beteiligten am Zertifizierungsverfahren vermieden und somit Kosteneinsparungen und kürzere Verfahrenszeiten eine verlässlichere Planung ermöglicht werden. Wo die CC eine pragmatische und flexible Handhabung der Anforderungen an die Evaluierung und Dokumentation erlauben, sind entsprechende Hinweise in den Prüfberichtsguide aufzunehmen. Das Workshopkonzept sieht vor, dass in den Prüfberichten die Evaluierung kurz zusammenfassend auf Evaluator-Action-Element zu dokumentieren ist. In Workshops erläutert die Prüfstelle die Evaluierung und beantwortet Fragen der Zertifizierungsstelle. Die Präsentationsvorlagen der Prüfstelle müssen Fragestellungen beinhalten, bei deren Beantwortung alle relevanten WorkUnits aus der CEM als angemessen bearbeitet angesehen werden können.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung: s. Punkt II 1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen: Evaluierungsverfahren
Benennen Sie die Evaluierungsprojekte nach Common Criteria, die in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen: Evaluierungsverfahren
Benennen Sie die Evaluierungsprojekte nach Common Criteria, die in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die beteiligten Unternehmen über die notwendige Erfahrung in der Evaluierung nach CC verfügt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Zertifizierungsschema,
— Zertifizierungs-ID,
— Produkt-Kategorie,
— Vertrauenswürdigkeitspaket (EAL + Erweiterungen),
— ggf,
— Zusammenfassende Darlegung des Evaluierungsumfangs.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens 3 geeigneten Referenzen, davon mindestens für 2 verschiedene Produkttypen. Mindestens eine abgeschlossene Evaluierung nach EAL 4 + AVA_VAN.5 oder höher im BSI-Zertifizierungsschema.
2. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-15
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 089-229492 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 - Workshop-Konzept
P 475”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 96 100 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Punkt II 1.4
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergbeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 089-229492
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 475
Titel:
“Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 - Workshop-Konzept”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Informationstechnik GmbH
Postort: Essen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 96 100 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 153-407556 (2021-08-05)