Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 477: Laufende Aktualisierung der Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (Aktualisierung QC-Studie)
P 477”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Benennen Sie die Beratungs-, Untersuchungs- bzw. Forschungsprojekte in den Bereichen
— Quantentechnologien, insbesondere Quantum Computing,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Benennen Sie die Beratungs-, Untersuchungs- bzw. Forschungsprojekte in den Bereichen
— Quantentechnologien, insbesondere Quantum Computing,
— Quantenalgorithmen,
— Quantenfehlerkorrektur sowie
— Kryptanalyse (klassisch oder quantengestützt).
Die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass diese Bereiche wesentliche Arbeitsfelder der beteiligten Unternehmen sind.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-19
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-19
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 139-370063 (2021-07-16)
Ergänzende Angaben (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 477: Laufende Aktualisierung der Studie "Entwicklungsstand Quantencomputer" (Aktualisierung QC-Studie)
P 477”
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der drei Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 139-370063
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-08-19 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-02 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2021-08-19 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-02 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2021/S 162-427501 (2021-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 448 932 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 139-370063
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 477
Titel:
“Projekt 477: Laufende Aktualisierung der Studie "Entwicklungsstand Quantencomputer" (Aktualisierung QC-Studie)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postort: Jülich
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 448 932 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 220-579173 (2021-11-08)