Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann. In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte. Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen. Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 477
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers 1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der 3 Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
s. II.1.4).
Dauer: 29 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Benennen Sie die Beratungs-, Untersuchungs- bzw. Forschungsprojekte in den Bereichen
— Quantentechnologien, insbesondere Quantum Computing,
— Quantenalgorithmen,
— Quantenfehlerkorrektur sowie
— Kryptanalyse (klassisch oder quantengestützt).
Die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass diese Bereiche wesentliche Arbeitsfelder der beteiligten Unternehmen sind.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 139-370063 (2021-07-16)
Ergänzende Angaben (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der drei Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die jährliche Aktualisierung (insgesamt 3 Revisionen) der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“ (siehe www.bsi.bund.de/qcstudie). Das Ziel dabei ist, dass das BSI stets aktuell den Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung, Standardisierung und Verbreitung quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren abschätzen kann.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der drei Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
In der oben genannten Studie wurde eine fundierte Einschätzung sowie eine belastbare Prognose zum aktuellen Entwicklungsstand bzw. der potentiellen zukünftigen Verfügbarkeit eines kryptografisch relevanten Quantencomputers1 erstellt. Dies beinhaltet neben universellen Quantencomputern (zur Ausführung von Algorithmen wie denen von Shor oder Grover) auch kryptanalytische Ansätze mittels adiabatischem Quantum Computing oder Noisy Intermediate Scale Quantum (NISQ) Devices. Hauptaspekte waren dabei Akteure, Realisierungsansätze, algorithmische Innovationen sowie betriebliche Aspekte.
Zu jedem der genannten Aspekte soll in jeder der drei Revisionen eine Aktualisierung der Studie erfolgen.
Quelle: OJS 2021/S 162-427501 (2021-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 448 932 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-02 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postort: Jülich
Land: Deutschland 🇩🇪 Düren
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 448 932 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.