Ziel des Projekts ist die Unterstützung und Beratung des Auftragsgebers (AG) bei der Gestaltung, Etablierung und Harmonisierung von Standards und Normen im Bereich Consumer IoT (insb. Smart Home) und Public IoT (insb. Smart City) auf nationaler und internationaler Ebene. Der / die Auftragnehmer/in (AN) muss sowohl fachliche als auch strategische Arbeiten in relevanten Gremien wie Standardisierungs- und Normungsorganisationen leisten. Dazu gehören beispielsweise das Deutsche Institut für Normung (DIN) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI).
In welchen Gremien der / die AN den AG schlussendlich fachlich und / oder strategisch unterstützen muss, wird vom AG festgelegt und ist dynamisch. Hierbei muss die Standardisierung und Normierung zur Erreichung der Ziele des BSI maßgeblich beeinflusst werden.
Die o. g. fachlichen Arbeiten umfassen z. B. die Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen unter anderem durch die Erstellung von Konzeptpapieren, Stellungnahmen oder Beiträgen. Die o. g. strategischen Arbeiten umfassen z. B. die Leitung oder Moderation von Gremien und Arbeitskreisen sowie das Steuern, Vorantreiben und Koordinieren der Normierungs- und Standardisierungsaktivitäten.
Bislang erarbeitete, fertiggestellte und durch das BSI mitgetragene Standards müssen darüber hinaus entsprechend etabliert und vermarktet werden. Da sich die nationale und internationale Standardisierungslandschaft in ständiger Bewegung befindet, ist es notwendig, den Markt ständig zu beobachten und immer wieder neue relevante Aktivitäten zu identifizieren, zu beobachten und ggf. zu unterstützen.
Die relevanten Bereiche (Consumer und Public IoT) werden in den folgenden Unterkapiteln bezüglich des Auftragsgegenstandes und spezifischer Ziele abgegrenzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 488: Gestaltung und Etablierung von Standards in den Bereichen Consumer und Public IoT (kurz: StandSomeIoT) Los A, B, C
P 488”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Projekts ist die Unterstützung und Beratung des Auftragsgebers (AG) bei der Gestaltung, Etablierung und Harmonisierung von Standards und Normen im...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Projekts ist die Unterstützung und Beratung des Auftragsgebers (AG) bei der Gestaltung, Etablierung und Harmonisierung von Standards und Normen im Bereich Consumer IoT (insb. Smart Home) und Public IoT (insb. Smart City) auf nationaler und internationaler Ebene. Der / die Auftragnehmer/in (AN) muss sowohl fachliche als auch strategische Arbeiten in relevanten Gremien wie Standardisierungs- und Normungsorganisationen leisten. Dazu gehören beispielsweise das Deutsche Institut für Normung (DIN) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI).
In welchen Gremien der / die AN den AG schlussendlich fachlich und / oder strategisch unterstützen muss, wird vom AG festgelegt und ist dynamisch. Hierbei muss die Standardisierung und Normierung zur Erreichung der Ziele des BSI maßgeblich beeinflusst werden.
Die o. g. fachlichen Arbeiten umfassen z. B. die Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen unter anderem durch die Erstellung von Konzeptpapieren, Stellungnahmen oder Beiträgen. Die o. g. strategischen Arbeiten umfassen z. B. die Leitung oder Moderation von Gremien und Arbeitskreisen sowie das Steuern, Vorantreiben und Koordinieren der Normierungs- und Standardisierungsaktivitäten.
Bislang erarbeitete, fertiggestellte und durch das BSI mitgetragene Standards müssen darüber hinaus entsprechend etabliert und vermarktet werden. Da sich die nationale und internationale Standardisierungslandschaft in ständiger Bewegung befindet, ist es notwendig, den Markt ständig zu beobachten und immer wieder neue relevante Aktivitäten zu identifizieren, zu beobachten und ggf. zu unterstützen.
Die relevanten Bereiche (Consumer und Public IoT) werden in den folgenden Unterkapiteln bezüglich des Auftragsgegenstandes und spezifischer Ziele abgegrenzt.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 488 Los A: Consumer IoT strategisch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer.
Beschreibung der Beschaffung:
“Vernetzte, intelligente („smarte“) Dinge / Things (IoT-Geräte) sind informations- und sensortechnisch aufgerüstete
Gegenstände, die aus der realen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Vernetzte, intelligente („smarte“) Dinge / Things (IoT-Geräte) sind informations- und sensortechnisch aufgerüstete
Gegenstände, die aus der realen und digitalen Welt Daten erfassen, verarbeiten und speichern. Mit -
Einander vernetzt bilden sie das Internet der Dinge / Internet of Things (IoT). Ein großer Anteil der IoT
Geräte wird dem Endkundenbereich (Consumer-IoT) zugeordnet. Hierzu zählen z. B IP-Kameras, Fitnesstracker
Und Smart TVs. Diese Geräte verfügen häufig über keine oder unzureichende IT-Sicherheitsleistung. Das
Ziel des BSI ist es im Bereich Consumer IoT Security-by-Design und Security-by-Default zu etablieren. Als
Grundlage hierfür sollen horizontale und vertikale Sicherheitsstandards für die Sicherheitslevel Basic und
Substanziell geschaffen und bezüglich Vergleichbarkeit und Nachweisbarkeit insbesondere durch die Erstel -
Lung von Prüfspezifikationen ertüchtigt werden. Das BSI ist bereits in verschiedenen Standardisierungs- und
Normungsgremien, z. B. ETSI TC Cyber aktiv. Ferner bestehen im Bereich Consumer IoT auf europäischer
Ebene Aktivitäten hinsichtlich einer möglichen Regulierung. Diese Aktivitäten sind eng mit der Standardisierung verzahnt. Im Bereich Consumer IoT muss der AN an relevanten Aktivitäten der Standardisierungsorganisationen DIN und ETSI teilnehmen und die in den entsprechenden Arbeitspaketen definierten Aufgaben durchführen.
Aufgrund der Vielzahl von Standardisierungsaktivitäten im Bereich Consumer IoT, die häufig in Verbindung
Mit geplanten Regulierungsvorhaben stehen, wurden die Arbeiten in strategisch und fachlich getrennt
(siehe Abschnitt 1.4). Hierdurch soll durch Spezialisierung und zielgerichtete Ressourcenverteilung das Erreichen der Projektziele erleichtert werden. Die strategischen Arbeiten zielen auf das Steuern, Vorantreiben
Und Koordinieren der Aktivitäten zur Erreichung der Ziele des AG. Die fachlichen Arbeiten adressieren insbesondere die inhaltliche Mitarbeit auf Dokumentenebene. Dies beinhaltet insbesondere die Erstellung von
Contributions und Kommentierung von Standards. Die inhaltliche Mitarbeit dient zur Umsetzung der Ziele
Des AG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Jeweils AP 3 a/b/c.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 488 Los B: Consumer IoT fachlich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vernetzte, intelligente („smarte“) Dinge / Things (IoT-Geräte) sind informations- und sensortechnisch aufgerüstete
Gegenstände, die aus der realen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Vernetzte, intelligente („smarte“) Dinge / Things (IoT-Geräte) sind informations- und sensortechnisch aufgerüstete
Gegenstände, die aus der realen und digitalen Welt Daten erfassen, verarbeiten und speichern. Mit -
Einander vernetzt bilden sie das Internet der Dinge / Internet of Things (IoT). Ein großer Anteil der IoT
Geräte wird dem Endkundenbereich (Consumer-IoT) zugeordnet. Hierzu zählen z.B IP-Kameras, Fitnesstracker
Und Smart TVs. Diese Geräte verfügen häufig über keine oder unzureichende IT-Sicherheitsleistung. Das
Ziel des BSI ist es im Bereich Consumer IoT Security-by-Design und Security-by-Default zu etablieren. Als
Grundlage hierfür sollen horizontale und vertikale Sicherheitsstandards für die Sicherheitslevel Basic und
Substanziell geschaffen und bezüglich Vergleichbarkeit und Nachweisbarkeit insbesondere durch die Erstel -
Lung von Prüfspezifikationen ertüchtigt werden. Das BSI ist bereits in verschiedenen Standardisierungs- und
Normungsgremien, z. B. ETSI TC Cyber aktiv. Ferner bestehen im Bereich Consumer IoT auf europäischer
Ebene Aktivitäten hinsichtlich einer möglichen Regulierung. Diese Aktivitäten sind eng mit der Standardisierung verzahnt. Im Bereich Consumer IoT muss der AN an relevanten Aktivitäten der Standardisierungsorganisationen DIN und ETSI teilnehmen und die in den entsprechenden Arbeitspaketen definierten Aufgaben durchführen.
Aufgrund der Vielzahl von Standardisierungsaktivitäten im Bereich Consumer IoT, die häufig in Verbindung
Mit geplanten Regulierungsvorhaben stehen, wurden die Arbeiten in strategisch und fachlich getrennt
(siehe Abschnitt 1.4). Hierdurch soll durch Spezialisierung und zielgerichtete Ressourcenverteilung das Erreichen der Projektziele erleichtert werden. Die strategischen Arbeiten zielen auf das Steuern, Vorantreiben
Und Koordinieren der Aktivitäten zur Erreichung der Ziele des AG. Die fachlichen Arbeiten adressieren insbesondere die inhaltliche Mitarbeit auf Dokumentenebene. Dies beinhaltet insbesondere die Erstellung von
Contributions und Kommentierung von Standards. Die inhaltliche Mitarbeit dient zur Umsetzung der Ziele
Des AG.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Jeweils AP 3 a/b/c
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 488 Los C: Public IoT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Begriff Public IoT umfasst den öffentlichen Teil des IoT. Darunter fallen IoT-Infrastrukturen im Kontext
Der öffentlichen Daseinsvorsorge, die oft...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Begriff Public IoT umfasst den öffentlichen Teil des IoT. Darunter fallen IoT-Infrastrukturen im Kontext
Der öffentlichen Daseinsvorsorge, die oft öffentlichkeitswirksam einer „Smart City“ zugeordnet werden.
Weiter stellt die Gebäudeautomation im öffentlichen Sektor einen Anwendungsfall des Public IoT dar. Auch
Hier ist das Ziel durch die Entwicklung und Etablierung geeigneter Standards und Prüfspezifikationen Security-
By-Design und die Nachweisbarkeit von Sicherheitsanforderungen zu fördern, so dass das Sicherheitslevel
Von Produkten und Dienstleistungen in diesem Bereich dem wachsenden Schutzbedarf der Anwendungen
Entspricht und insbesondere gegenüber einem Bedarfsträger nachgewiesen werden kann.
Der Public IoT Bereich ist aktuell nicht so stark von geplanten Regulierungsvorhaben betroffen, wie der
Bereich Consumer IoT. Daher werden in diesem Kontext weniger Aufwände erwartet und es ist keine Trennung
Zwischen strategischen und fachlichen Aufgaben erforderlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten. Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei Herstellern von IoT-Produkten vor oder wenn sonstige wirtschaftliche Abhängigkeiten oder Verpflichtungen gegenüber einem Hersteller von IoT-Produkten vorliegen oder Kooperationen mit einem solchen Hersteller vorliegen.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen: Nationale und internationale Standardisierungsarbeit
Benennen Sie mindestens ein Beratungs- oder Untersuchungs-Projekt im Bereich der internationalen und nationalen Standardisierungsarbeit im Bereich IT-Sicherheit, das in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurde, als Nachweis, dass Standardisierungs- und Normierungsarbeit ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— AG inkl. Ansprechpartner,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
III. Referenzen: Fachliche Kenntnisse der IT-Sicherheit
Benennen Sie mindestens ein Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekt im Bereich IT-Sicherheit, das in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurde, als Nachweis, dass Sie gute Kenntnisse über IT-Sicherheit verfügen.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— AG inkl. Ansprechpartner,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A 4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-25
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 080-206130 (2021-04-21)