Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den Betriebssystemen iOS und Android den Zugang zum SNS-System des Bundes für die sichere Sprachkommunikation bis VS-NfD ermöglicht. Unter den beiden zu realisierenden Varianten der Applikation hat die iOS-Version Vorrang, da für diese Geräte bisher keine Zugangsmöglichkeit zum SNS-System besteht.
Das Projekt lässt sich in 3 Ziele gliedern:
Ziel 1. Die Entwicklung eines Softwaremoduls zur funktionellen Nachbildung der für SNS notwendigen Aspekte der BSI Sicherheitskarte einschließlich eines Verfahrens zur Beschlüsselung dieses Moduls.
Analyse und Berücksichtigung der spezifischen Risiken dieser Vorgehensweise.
Anmerkung. Für diesen Abschnitt ist es Voraussetzung, dass die interne Programmierung der aktuellen BSI-Sicherheitskarte sowie die das dazugehörigen Provisionierungs- und Hintergrundsystems (KPMS) hinreichend bekannt sind.
Ziel 2. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem iOS/iPadOS Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1 000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Ziel 3. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem Android-Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1 000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Die Erreichung des ersten Ziels ist Voraussetzung für die Erreichung der weiteren Ziele (2. und 3.). Da es aber eine starke inhaltliche Verzahnung bzgl. der Konzeption der Abschnitte gibt, starten diese zeitgleich. Die Ziele 2. und 3. sollen auch die Definition der jeweiligen Konzepte zur Bereitstellung, Verteilung, Administration und Pflege der betreffenden Applikation mit abdecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 525: SNS-App für iOS / Android‘ (kurz: SNS-App)
P 525
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den Betriebssystemen iOS und Android den Zugang zum SNS-System des Bundes für die sichere Sprachkommunikation bis VS-NfD ermöglicht. Unter den beiden zu realisierenden Varianten der Applikation hat die iOS-Version Vorrang, da für diese Geräte bisher keine Zugangsmöglichkeit zum SNS-System besteht.
Das Projekt lässt sich in 3 Ziele gliedern:
Ziel 1. Die Entwicklung eines Softwaremoduls zur funktionellen Nachbildung der für SNS notwendigen Aspekte der BSI Sicherheitskarte einschließlich eines Verfahrens zur Beschlüsselung dieses Moduls.
Analyse und Berücksichtigung der spezifischen Risiken dieser Vorgehensweise.
Anmerkung. Für diesen Abschnitt ist es Voraussetzung, dass die interne Programmierung der aktuellen BSI-Sicherheitskarte sowie die das dazugehörigen Provisionierungs- und Hintergrundsystems (KPMS) hinreichend bekannt sind.
Ziel 2. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem iOS/iPadOS Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1 000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Ziel 3. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem Android-Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1 000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Die Erreichung des ersten Ziels ist Voraussetzung für die Erreichung der weiteren Ziele (2. und 3.). Da es aber eine starke inhaltliche Verzahnung bzgl. der Konzeption der Abschnitte gibt, starten diese zeitgleich. Die Ziele 2. und 3. sollen auch die Definition der jeweiligen Konzepte zur Bereitstellung, Verteilung, Administration und Pflege der betreffenden Applikation mit abdecken.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung: s. Punkt II 1.4
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=405500&criteriaId=14733 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-30
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 146-387609 (2021-07-27)
Ergänzende Angaben (2021-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android‘ (kurz: SNS-App)
P 525
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den Betriebssystemen iOS und Android den Zugang zum SNS-System des Bundes für die sichere Sprachkommunikation bis VS-NfD ermöglicht. Unter den beiden zu realisierenden Varianten der Applikation hat die iOS-Version Vorrang, da für diese Geräte bisher keine Zugangsmöglichkeit zum SNS-System besteht.
Das Projekt lässt sich in drei Ziele gliedern:
Ziel 1. Die Entwicklung eines Softwaremoduls zur funktionellen Nachbildung der für SNS notwendigen Aspekte der BSI Sicherheitskarte einschließlich eines Verfahrens zur Beschlüsselung dieses Moduls.
Analyse und Berücksichtigung der spezifischen Risiken dieser Vorgehensweise.
Anmerkung. Für diesen Abschnitt ist es Voraussetzung, dass die interne Programmierung der aktuellen BSI-Sicherheitskarte sowie die das dazugehörigen Provisionierungs- und Hintergrundsystems (KPMS) hinreichend bekannt sind.
Ziel 2. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem iOS/iPadOS Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Ziel 3. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem Android-Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.
Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.
Die Erreichung des ersten Ziels ist Voraussetzung für die Erreichung der weiteren Ziele (2. und 3.). Da es aber eine starke inhaltliche Verzahnung bzgl. der Konzeption der Abschnitte gibt, starten diese zeitgleich. Die Ziele 2. und 3. sollen auch die Definition der jeweiligen Konzepte zur Bereitstellung, Verteilung, Administration und Pflege der betreffenden Applikation mit abdecken.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 146-387609
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-08-30 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-15 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2021/S 166-435874 (2021-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 298 200 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung umfasst die obligatorischen Leistungen, wobei optionale Leistungen in Höhe von 63.140,- € ohne USt. noch später beauftragt werden können.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 146-387609
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 525
Titel: Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android (kurz: SNS-App)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Telekom Security GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 298 200 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 015-035368 (2022-01-17)