Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird).
(1) Einreichung von 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 36 Monaten, insbesondere aus den folgenden Bereichen: Wissenschaftliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, NGO, Stiftungen, Verbände, Non-Profit-Organisationen, Ministerien.
Jeder Referenz soll eine Kurzbeschreibung (max. 2 000 Zeichen inkl. Leerzeichen) beigefügt werden, aus der Art und Inhalt der Leistung hervorgehen. Benannt werden soll zudem der Realisierungszeitpunkt sowie jeweils eine Kontaktperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann.
(2) Eine Vorstellung des Projektteams, in der Regel des/der Projektleiters/in und der für die direkte Realisierung verantwortlichen Personen und ihrer StellvertreterInnen. Eine Verknüpfung mit den eingereichten Referenzen ist hierbei wünschenswert.
(3) Ein Konzept für Zeit- und Kommunikationsmanagement, in dem der Bieter darlegt, wie er eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber gewährleisten kann und die wichtigsten Meilensteine der Projektumsetzung beschreibt. Der Zeitplan muss den grundsätzlich gesteckten Zeitrahmen (Januar 2021 bis Oktober 2022) berücksichtigen (max. 1 DIN A4-Seite).
(4) Ein Konzept für das Qualitätsmanagement des fertigen Software Produkts, insbesondere wie sich das fertige Produkt an der ISO/IEC 9126 Norm orientiert, die Wartbarkeit, Benutzbarkeit, Effizienz, Funktionalität, Übertragbarkeit und Zuverlässigkeit definiert.
(5) Ein nachvollziehbarer Budgetansatz, aus dem die Grundlagen der Kalkulation hervor-gehen (etwa Stunden- oder Tagessatz bzw. Aufwandspauschalen).
(6) Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
(7) Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter*innen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.