Projekt ARIADNE Unterauftrag: Interaktive Visualisierung von Energiewendeoptionen und -wirkungen (Pathfinder)

Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.

Das Endprodukt, der Ariadne Pathfinder, ist eine Online Webseite, die den verschiedenen Nutzergruppen erlauben soll verschiedene Haupttypen von Energiewendestrategien zu explorieren. Konkret sollen für die Energiewendestrategien die zur Verfügung stehenden Optionen (z. B. Elektrifizierung vs Wasserstoff) vermittelt werden und wie diese konkret für den Umbau der Energieversorgung, die Transformationen in den Endnutzungssektoren Mobilität, Wärme und Industrie aussehen können.
Wichtig ist hierbei zu verstehen, dass die Szenarien zu diesen Energiewendestrategien nicht anhand einzelner Werte verstanden werden können, sondern als ein Zusammenspiel vieler Faktoren.
Zudem werden Szenarien korrekterweise vom Nutzer nicht isoliert exploriert, sondern im Vergleich zu anderen Szenarien (Elektrifizierungsstrategie mit optimaler Klimapolitik vs Wasserstoffstrategie mit unzureichender Klimapolitik). Dies auch um zu vermeiden, dass Nutzer Szenarien als Vorhersagen fehl interpretieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-12 Auftragsbekanntmachung
2021-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software
Referenznummer: 2020-14.8-PIK
Kurze Beschreibung:
Das Endprodukt, der Ariadne Pathfinder, ist eine Online Webseite, die den verschiedenen Nutzergruppen erlauben soll verschiedene Haupttypen von Energiewendestrategien zu explorieren. Konkret sollen für die Energiewendestrategien die zur Verfügung stehenden Optionen (z. B. Elektrifizierung vs Wasserstoff) vermittelt werden und wie diese konkret für den Umbau der Energieversorgung, die Transformationen in den Endnutzungssektoren Mobilität, Wärme und Industrie aussehen können. Wichtig ist hierbei zu verstehen, dass die Szenarien zu diesen Energiewendestrategien nicht anhand einzelner Werte verstanden werden können, sondern als ein Zusammenspiel vieler Faktoren. Zudem werden Szenarien korrekterweise vom Nutzer nicht isoliert exploriert, sondern im Vergleich zu anderen Szenarien (Elektrifizierungsstrategie mit optimaler Klimapolitik vs Wasserstoffstrategie mit unzureichender Klimapolitik). Dies auch um zu vermeiden, dass Nutzer Szenarien als Vorhersagen fehl interpretieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Multimediasoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
Postanschrift: Telegrafenberg A26
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.pik-potsdam.de 🌏
E-Mail: einkauf@pik-potsdam.de 📧
Telefon: +49 3312882-547 📞
Fax: +49 3312882-600 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40RH5U/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40RH5U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-018556
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Endprodukt, der Ariadne Pathfinder, ist eine Online Webseite, die den verschiedenen Nutzergruppen erlauben soll verschiedene Haupttypen von Energiewendestrategien zu explorieren. Konkret sollen für die Energiewendestrategien die zur Verfügung stehenden Optionen (z. B. Elektrifizierung vs Wasserstoff) vermittelt werden und wie diese konkret für den Umbau der Energieversorgung, die Transformationen in den Endnutzungssektoren Mobilität, Wärme und Industrie aussehen können.
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Wichtig ist hierbei zu verstehen, dass die Szenarien zu diesen Energiewendestrategien nicht anhand einzelner Werte verstanden werden können, sondern als ein Zusammenspiel vieler Faktoren.
Zudem werden Szenarien korrekterweise vom Nutzer nicht isoliert exploriert, sondern im Vergleich zu anderen Szenarien (Elektrifizierungsstrategie mit optimaler Klimapolitik vs Wasserstoffstrategie mit unzureichender Klimapolitik). Dies auch um zu vermeiden, dass Nutzer Szenarien als Vorhersagen fehl interpretieren.
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Geschätzter Gesamtwert: 150 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist ein Endprodukt, der Ariadne Pathfinder, ist eine Online Webseite, die den verschiedenen Nutzergruppen erlauben soll verschiedene Haupttypen von Energiewendestrategien zu explorieren. Konkret sollen für die Energiewendestrategien die zur Verfügung stehenden Optionen (z. B. Elektrifizierung vs Wasserstoff) vermittelt werden und wie diese konkret für den Umbau der Energieversorgung, die Transformationen in den Endnutzungssektoren Mobilität, Wärme und Industrie aussehen können.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
Telegrafenberg A26
14473 Potsdam

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
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3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) – auch vom Nachunternehmer.
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leistungsanteil – erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
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5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
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Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
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Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in dem auftragsgegenständlichen Bereich abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von jeweils 3 Mio. EUR pro Jahr bzw. pro Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von jeweils 500 000 EUR pro Jahr bzw. pro Schadensfall aufzuweisen. Die Versicherungsbestätigung mit den vorstehend genannten Deckungssummen ist dem AG für das Jahr 2020 umgehend nach der Zuschlagerteilung und ab dem Jahr 2021 jährlich spätestens zum 15. Januar eines jeden Vertragsjahres für das laufende Vertragsjahr unaufgefordert vorzulegen, bis die Gesamtleistung abgenommen ist.
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3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
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4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
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5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z. B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
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6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) – auch vom Nachunternehmer.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
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Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
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Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird).
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(1) Einreichung von 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 36 Monaten, insbesondere aus den folgenden Bereichen: Wissenschaftliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, NGO, Stiftungen, Verbände, Non-Profit-Organisationen, Ministerien.
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Jeder Referenz soll eine Kurzbeschreibung (max. 2 000 Zeichen inkl. Leerzeichen) beigefügt werden, aus der Art und Inhalt der Leistung hervorgehen. Benannt werden soll zudem der Realisierungszeitpunkt sowie jeweils eine Kontaktperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann.
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(2) Eine Vorstellung des Projektteams, in der Regel des/der Projektleiters/in und der für die direkte Realisierung verantwortlichen Personen und ihrer StellvertreterInnen. Eine Verknüpfung mit den eingereichten Referenzen ist hierbei wünschenswert.
(3) Ein Konzept für Zeit- und Kommunikationsmanagement, in dem der Bieter darlegt, wie er eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber gewährleisten kann und die wichtigsten Meilensteine der Projektumsetzung beschreibt. Der Zeitplan muss den grundsätzlich gesteckten Zeitrahmen (Januar 2021 bis Oktober 2022) berücksichtigen (max. 1 DIN A4-Seite).
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(4) Ein Konzept für das Qualitätsmanagement des fertigen Software Produkts, insbesondere wie sich das fertige Produkt an der ISO/IEC 9126 Norm orientiert, die Wartbarkeit, Benutzbarkeit, Effizienz, Funktionalität, Übertragbarkeit und Zuverlässigkeit definiert.
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(5) Ein nachvollziehbarer Budgetansatz, aus dem die Grundlagen der Kalkulation hervor-gehen (etwa Stunden- oder Tagessatz bzw. Aufwandspauschalen).
(6) Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
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(7) Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter*innen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
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Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
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Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s. Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich „Vergabeunterlagen“ im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
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Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung der Interaktiven Visualisierung von Energiewendeoptionen und wirkungen (Pathfinder) Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen Werk.bzw.Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden.
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Sonstiges (EEE)
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und – soweit gefordert oder notwendig – unterzeichnet dieses.
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Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
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Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem „e-Certis“.
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Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) https://eee.evergabe-online.de/

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e. V.
Gebäude A26 in 14473 Potsdam
(elektronische Öffnung der Angebote).
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Qualität des Agebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Bieters und Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein mit überwiegend staatlicher Finanzierung
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungsstelle
Internetadresse: www.pik-potsdam.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40RH5U/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y40RH5U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-610 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de 🌏
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 010-018556 (2021-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 149 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 057-144498
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 010-018556
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y40RB4A

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Name: Scholz & Volkmer GmbH
Postanschrift: Schwalbacher Straße 72
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61118099-177 📞
E-Mail: b.eichinger@s-v.de 📧
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.s-v.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 149 450 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 057-144498 (2021-03-18)