Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis der folgenden Referenzen:
— 2 Referenzen für die Ausführung Spezialtiefbauarbeiten im Wasserseitigen Bereich (Einbringen von Spundwänden, Pfählen, Dalben) und konstruktive Stahlwasserbauarbeiten,
— eine Referenz für die Ausführung Wellenbrecherbauwerke in Schüttsteinbauweise,
— 2 Referenzen für die Ausführung konstruktiver Hochbau mit Schwerpunkt Betonfertigteilbauweise,
— 2 Referenzen für die Ausführung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten,
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung konstruktiver Ingenieurbau im wasserseitigen Bereich (Stahlwasserbau, Hafenbau),
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung Objektplanung Gebäude (Multifunktionsgebäude, Betonfertigteilbauweise),
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten.
Für alle Referenzen gilt:
— Die Referenzen müssen in dem Zeitraum 1.1.2011 bis 28.2.2021 erbracht worden sein, wobei der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgeblich ist. Dieser muss also in dem vorgenannten Zeitraum gelegen haben,
— Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt,
— Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Bitte verwenden Sie das Formular E.1.Für die Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, gilt dann folgendes:
Im Teil A der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die einzelnen eingereichten Referenzen jeweils unter dem Blickwinkel, ob sie nach 1. Leistungsart und örtlichenRandbedingungen, 2. Baukosten und 3. dem Zeitraum der Leistungserbringung mehr oder weniger vergleichbar mit dem hiesigen Projekt sind. Je mehr die Eigenschaften der jeweiligen Referenz sich dem hiesigen Projekt und seinen fachlichen Anforderungen annähern, umso besser wird die eingereichte Referenz bewertet. Die Kriterien 1, 2 und 3 sind dabei allerdings keine vergaberechtlich selbständigen Unterkriterien und geben auch keine starre Rangfolge wieder; sie sollen nur verdeutlichen, auf welche Parameter die Vergabestelle bei der Bewertung der Vergleichbarkeit achtet. Wegen der Komplexität der Projekte ist hier aber eine individuelle, wertende Gesamtbetrachtung aller Eigenschaften der Referenz erforderlich. Bewertetwerden nur Referenzen, die die Mindestbedingungen erfüllen, wie sie im Bekanntmachungstext aufgeführt sind (z. B. zulässiger Leistungszeitraum).
b) Personelle Leistungsfähigkeit:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung:
— 4 als Bauleiter beschäftigte Mitarbeiter,
— 5 als Spezialbaufacharbeiter und Poliere beschäftigte Mitarbeiter,
— 15 als Baufacharbeiter beschäftigte Mitarbeiter.
Für die Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, gilt dann folgendes:
In Teil B der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in den 3 untenstehenden Kategorien, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anders als beim Kriterium B findet hier eine rein mathematische Bewertung nach der jeweiligen Zahl der Arbeitskräfte statt. Bei Bewerbergemeinschaften werden die durchschnittliche Anzahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft addiert und entsprechend o. g. Maßgabe gewertet. Die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte sind für jedes Mitglied nachzuweisen.
Bitte verwenden Sie das Formular E.1.
c) Qualitätssicherung:
1. Mindestbedingung im Zusammenhang mit der Ausführung von technischen Anlagen:
— Nachweis der Schaltberechtigung gem. VDE 105-100 für Mittelspannungsschaltanlagen,
— Nachweis als zertifiziertes Rohrleitungsbauunternehmen nach DVGW – GW 301 und GW 302 oder RAL Gütezeichen Kanalbau mindestens AK 2 und VP oder vergleichbare Zertifizierung.
2. Bewerber, die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 9001) nachweisen können, erhalten zusätzlich Punkte; es handelt sich um keine Mindestbedingung. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachweislich über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen um das Kriterium zu erfüllen und die Zusatzpunkte zu erhalten. Die Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Bitte verwenden Sie das Formular E.1.
Die Vergabestelle bewertet insgesamt nur Bewerbungen, die alle in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestbedingungen (vgl. III.1.) erfüllen. Bei diesen Bewerbungen werden die erreichten Punkte zu den Kriterien A. bis D. in der Eignungsmatrix addiert. Die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden als Bieter ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.