Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant die Errichtung eines Ersatzhafens für den Nothafen Darßer Ort an der deutschen Ostseeküste im Bereich des Fischland-Darß-Zingst. Der Ersatzhafen soll als Inselhafen seeseitig der Seebrücke Prerow in einer Entfernung von der Uferlinie von ca. 650 m errichtet werden. Zum Anschluss des Inselhafens an das landseitige Verkehrswegenetz ist eine neue Seebrücke zu errichten. Die bestehende Seebrücke und der baulich mit der Seebrücke verbundene Fahrgastschiffanleger sind dafür zurück zu bauen. Als Ersatz für den erforderlichen Rückbau des bestehenden Fahrgastschiffanlegers ist ein Ersatzbauwerk an der neuen Seebrücke vorzusehen. Im Inselhafen ist darüber hinaus ein Betriebsgebäude zu errichten. Der Inselhafen ist zur Ver-/Entsorgung an die landseitig anliegenden öffentlichen Medien anzuschließen (u. a. Trinkwasser, Abwasser, Strom, Fernmeldeanschluss).Nach (Teil-)Inbetriebnahme des Inselhafens soll der bestehende Nothafen Darßer Ort geschlossen werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Nothafens sind zurückzubauen und die vom Nothafen in Anspruch genommenen Bereiche des sogenannten Ottosees (natürlicher Strandsee) sowie die seeseitig künstlich vertiefte Hafenzufahrt sind zu renaturieren. Die Schließung des bestehenden Nothafens, der Rückbau der Anlagen und die Renaturierung des Ottosees inkl. Hafenzufahrt dienen der Kompensation von Eingriffen, die bei der Errichtung von Inselhafen und Seebrücke entstehen. Gegenstand der Generalübernehmerleistungen sind also 2 Vorhabenstandorte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Anlagen am und im Meer
Referenznummer: 2021-IHP
Kurze Beschreibung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant die Errichtung eines Ersatzhafens für den Nothafen Darßer Ort an der deutschen Ostseeküste im Bereich des Fischland-Darß-Zingst. Der Ersatzhafen soll als Inselhafen seeseitig der Seebrücke Prerow in einer Entfernung von der Uferlinie von ca. 650 m errichtet werden. Zum Anschluss des Inselhafens an das landseitige Verkehrswegenetz ist eine neue Seebrücke zu errichten. Die bestehende Seebrücke und der baulich mit der Seebrücke verbundene Fahrgastschiffanleger sind dafür zurück zu bauen. Als Ersatz für den erforderlichen Rückbau des bestehenden Fahrgastschiffanlegers ist ein Ersatzbauwerk an der neuen Seebrücke vorzusehen. Im Inselhafen ist darüber hinaus ein Betriebsgebäude zu errichten. Der Inselhafen ist zur Ver-/Entsorgung an die landseitig anliegenden öffentlichen Medien anzuschließen (u. a. Trinkwasser, Abwasser, Strom, Fernmeldeanschluss).Nach (Teil-)Inbetriebnahme des Inselhafens soll der bestehende Nothafen Darßer Ort geschlossen werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Nothafens sind zurückzubauen und die vom Nothafen in Anspruch genommenen Bereiche des sogenannten Ottosees (natürlicher Strandsee) sowie die seeseitig künstlich vertiefte Hafenzufahrt sind zu renaturieren. Die Schließung des bestehenden Nothafens, der Rückbau der Anlagen und die Renaturierung des Ottosees inkl. Hafenzufahrt dienen der Kompensation von Eingriffen, die bei der Errichtung von Inselhafen und Seebrücke entstehen. Gegenstand der Generalübernehmerleistungen sind also 2 Vorhabenstandorte.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant die Errichtung eines Ersatzhafens für den Nothafen Darßer Ort an der deutschen Ostseeküste im Bereich des Fischland-Darß-Zingst. Der Ersatzhafen soll als Inselhafen seeseitig der Seebrücke Prerow in einer Entfernung von der Uferlinie von ca. 650 m errichtet werden. Zum Anschluss des Inselhafens an das landseitige Verkehrswegenetz ist eine neue Seebrücke zu errichten. Die bestehende Seebrücke und der baulich mit der Seebrücke verbundene Fahrgastschiffanleger sind dafür zurück zu bauen. Als Ersatz für den erforderlichen Rückbau des bestehenden Fahrgastschiffanlegers ist ein Ersatzbauwerk an der neuen Seebrücke vorzusehen. Im Inselhafen ist darüber hinaus ein Betriebsgebäude zu errichten. Der Inselhafen ist zur Ver-/Entsorgung an die landseitig anliegenden öffentlichen Medien anzuschließen (u. a. Trinkwasser, Abwasser, Strom, Fernmeldeanschluss).Nach (Teil-)Inbetriebnahme des Inselhafens soll der bestehende Nothafen Darßer Ort geschlossen werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Nothafens sind zurückzubauen und die vom Nothafen in Anspruch genommenen Bereiche des sogenannten Ottosees (natürlicher Strandsee) sowie die seeseitig künstlich vertiefte Hafenzufahrt sind zu renaturieren. Die Schließung des bestehenden Nothafens, der Rückbau der Anlagen und die Renaturierung des Ottosees inkl. Hafenzufahrt dienen der Kompensation von Eingriffen, die bei der Errichtung von Inselhafen und Seebrücke entstehen. Gegenstand der Generalübernehmerleistungen sind also 2 Vorhabenstandorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Anlagen am und im Meer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-12 📅
Datum des Beginns: 2021-11-30 📅
Datum des Endes: 2023-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 092-237341
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10. Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind zulässig (Verhandlungsverfahren, außer Mindestanforderungen/ Mindestbedingungen und Zuschlagskriterien). Änderungen, die den vom Planfeststellungsbeschluss gesetzten Rahmen überschreiten, können aber nicht berücksichtigt werden (nicht verhandelbarer Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zu II.2.10. Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind zulässig (Verhandlungsverfahren, außer Mindestanforderungen/ Mindestbedingungen und Zuschlagskriterien). Änderungen, die den vom Planfeststellungsbeschluss gesetzten Rahmen überschreiten, können aber nicht berücksichtigt werden (nicht verhandelbarer Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Bauleistungen und Objekt-/Fachplanungsleistungen (Ausführungs-/Werkplanung) zur Errichtung eines Inselhafens, einer Seebrücke, eines Fahrgastschiffanlegers, eines Gebäudes im Inselhafen sowie die Errichtung der Medienerschließung. Weitere Bestandteile sind der Rückbau der bestehenden Seebrücke Prerow inkl. Fahrgastschiffanleger und der Rückbau des bestehenden Nothafens Darßer Ort zur Renaturierung des Ottosees und der seeseitigen Hafenzufahrt. Es soll ein Generalübernehmervertrag geschlossen werden.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Bauleistungen und Objekt-/Fachplanungsleistungen (Ausführungs-/Werkplanung) zur Errichtung eines Inselhafens, einer Seebrücke, eines Fahrgastschiffanlegers, eines Gebäudes im Inselhafen sowie die Errichtung der Medienerschließung. Weitere Bestandteile sind der Rückbau der bestehenden Seebrücke Prerow inkl. Fahrgastschiffanleger und der Rückbau des bestehenden Nothafens Darßer Ort zur Renaturierung des Ottosees und der seeseitigen Hafenzufahrt. Es soll ein Generalübernehmervertrag geschlossen werden.
Die Art der Leistungen umfasst u. a.:
— Ausführungs-/Werkplanungsleistungen der Objekt-/Fachplanung für alle Objekte,
— Wasserbauarbeiten (z. B. Schüttsteinwellenbrecher),
— Nassbaggerarbeiten,
— Erdbauarbeiten,
— Spezialtiefbauarbeiten (z. B. Pfahl-/Spundwandrammungen),
— Stahlbauarbeiten (z. B. Traggerüst Stege und Seebrücke),
— Betonarbeiten (z. B. Stahlbetonfertigteile Gebäude),
— Rohrleitungsbauarbeiten (z. B. Medienerschließung für Trinkwasser, Abwasser, Strom, Fernmeldeanlagen),
— Abbruch-/Demontagearbeiten (z. B. Uferwände, Stahlrohrpfähle, Böschungssicherungen),
Einzelheiten zu den genauen Leistungsbestandteilen können der beigefügten funktionalen Leistungsbeschreibung (Teil B) entnommen werden. (Diese ist in der Phase des Teilnahmewettbewerbs noch nicht ganz vollständig, siehe dazu Abschnitt VI.3).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AGA-15-0004 EFRE
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.10. Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind zulässig (Verhandlungsverfahren, außer Mindestanforderungen/ Mindestbedingungen und Zuschlagskriterien). Änderungen, die den vom Planfeststellungsbeschluss gesetzten Rahmen überschreiten, können aber nicht berücksichtigt werden (nicht verhandelbarer Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zu II.2.10. Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind zulässig (Verhandlungsverfahren, außer Mindestanforderungen/ Mindestbedingungen und Zuschlagskriterien). Änderungen, die den vom Planfeststellungsbeschluss gesetzten Rahmen überschreiten, können aber nicht berücksichtigt werden (nicht verhandelbarer Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche Ostseeküste im Bereich des Fischland Darß-Zingst, seeseitig der Gemeinde Ostseebad Prerow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (Teil E.1 – Formular 4.1 EU);
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (Teil E.1 – Formular 4.1 EU);
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Teil E.1 – Formular 4.2 EU);
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Teil E.1 – Formular 4.2 EU);
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Teil E.1 – Formulare 4.3 EU und 4.4 EU);
d) Nachweis zur Überprüfung als bauvorlageberechtigter Ingenieur durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie (Teil E.1 – Formular).
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen eine Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle verlangt einen durchschnittlichen Jahresmindestumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 20 Mio. EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen eine Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle verlangt einen durchschnittlichen Jahresmindestumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 20 Mio. EUR.
Die Vergabestelle bewertet bei den Bewerbern, die den Mindestumsatz nachgewiesen haben, den Umsatz in der Eignungsmatrix unter Kriterium C. Es findet eine rein mathematische Bewertung statt, nach den mitgeteilten Jahresumsätzen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bitte verwenden Sie das Formular E.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle bewertet bei den Bewerbern, die den Mindestumsatz nachgewiesen haben, den Umsatz in der Eignungsmatrix unter Kriterium C. Es findet eine rein mathematische Bewertung statt, nach den mitgeteilten Jahresumsätzen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bitte verwenden Sie das Formular E.1.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die jährlichen Unternehmensumsätze jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaften addiert. Die Umsätze sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Mindeststandards: Ja, siehe vorstehende Beschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis der folgenden Referenzen:
— 2 Referenzen für die Ausführung Spezialtiefbauarbeiten im Wasserseitigen Bereich (Einbringen von Spundwänden, Pfählen, Dalben) und konstruktive Stahlwasserbauarbeiten,
— eine Referenz für die Ausführung Wellenbrecherbauwerke in Schüttsteinbauweise,
— 2 Referenzen für die Ausführung konstruktiver Hochbau mit Schwerpunkt Betonfertigteilbauweise,
— 2 Referenzen für die Ausführung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten,
— 2 Referenzen für die Ausführung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten,
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung konstruktiver Ingenieurbau im wasserseitigen Bereich (Stahlwasserbau, Hafenbau),
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung Objektplanung Gebäude (Multifunktionsgebäude, Betonfertigteilbauweise),
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten.
— 2 Referenzen für die Ausführungsplanung technische Ausrüstung in den Anlagengruppen Wasser- und Abwasseranlagen, Starkstromanlagen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen in demselben Projekt bearbeitet wurden. Maßgeblich ist, dass der Bewerber alle genannten Anlagengruppen bearbeitet hat, ob in einem oder in getrennten Projekten.
Für alle Referenzen gilt:
— Die Referenzen müssen in dem Zeitraum 1.1.2011 bis 28.2.2021 erbracht worden sein, wobei der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgeblich ist. Dieser muss also in dem vorgenannten Zeitraum gelegen haben,
— Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt,
— Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
— Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Bitte verwenden Sie das Formular E.1.Für die Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, gilt dann folgendes:
Im Teil A der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die einzelnen eingereichten Referenzen jeweils unter dem Blickwinkel, ob sie nach 1. Leistungsart und örtlichenRandbedingungen, 2. Baukosten und 3. dem Zeitraum der Leistungserbringung mehr oder weniger vergleichbar mit dem hiesigen Projekt sind. Je mehr die Eigenschaften der jeweiligen Referenz sich dem hiesigen Projekt und seinen fachlichen Anforderungen annähern, umso besser wird die eingereichte Referenz bewertet. Die Kriterien 1, 2 und 3 sind dabei allerdings keine vergaberechtlich selbständigen Unterkriterien und geben auch keine starre Rangfolge wieder; sie sollen nur verdeutlichen, auf welche Parameter die Vergabestelle bei der Bewertung der Vergleichbarkeit achtet. Wegen der Komplexität der Projekte ist hier aber eine individuelle, wertende Gesamtbetrachtung aller Eigenschaften der Referenz erforderlich. Bewertetwerden nur Referenzen, die die Mindestbedingungen erfüllen, wie sie im Bekanntmachungstext aufgeführt sind (z. B. zulässiger Leistungszeitraum).
Im Teil A der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die einzelnen eingereichten Referenzen jeweils unter dem Blickwinkel, ob sie nach 1. Leistungsart und örtlichenRandbedingungen, 2. Baukosten und 3. dem Zeitraum der Leistungserbringung mehr oder weniger vergleichbar mit dem hiesigen Projekt sind. Je mehr die Eigenschaften der jeweiligen Referenz sich dem hiesigen Projekt und seinen fachlichen Anforderungen annähern, umso besser wird die eingereichte Referenz bewertet. Die Kriterien 1, 2 und 3 sind dabei allerdings keine vergaberechtlich selbständigen Unterkriterien und geben auch keine starre Rangfolge wieder; sie sollen nur verdeutlichen, auf welche Parameter die Vergabestelle bei der Bewertung der Vergleichbarkeit achtet. Wegen der Komplexität der Projekte ist hier aber eine individuelle, wertende Gesamtbetrachtung aller Eigenschaften der Referenz erforderlich. Bewertetwerden nur Referenzen, die die Mindestbedingungen erfüllen, wie sie im Bekanntmachungstext aufgeführt sind (z. B. zulässiger Leistungszeitraum).
b) Personelle Leistungsfähigkeit:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung:
— 4 als Bauleiter beschäftigte Mitarbeiter,
— 5 als Spezialbaufacharbeiter und Poliere beschäftigte Mitarbeiter,
— 15 als Baufacharbeiter beschäftigte Mitarbeiter.
Für die Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, gilt dann folgendes:
In Teil B der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in den 3 untenstehenden Kategorien, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anders als beim Kriterium B findet hier eine rein mathematische Bewertung nach der jeweiligen Zahl der Arbeitskräfte statt. Bei Bewerbergemeinschaften werden die durchschnittliche Anzahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft addiert und entsprechend o. g. Maßgabe gewertet. Die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte sind für jedes Mitglied nachzuweisen.
In Teil B der Eignungsmatrix bewertet die Vergabestelle die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in den 3 untenstehenden Kategorien, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anders als beim Kriterium B findet hier eine rein mathematische Bewertung nach der jeweiligen Zahl der Arbeitskräfte statt. Bei Bewerbergemeinschaften werden die durchschnittliche Anzahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft addiert und entsprechend o. g. Maßgabe gewertet. Die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigten Arbeitskräfte sind für jedes Mitglied nachzuweisen.
Bitte verwenden Sie das Formular E.1.
c) Qualitätssicherung:
1. Mindestbedingung im Zusammenhang mit der Ausführung von technischen Anlagen:
— Nachweis der Schaltberechtigung gem. VDE 105-100 für Mittelspannungsschaltanlagen,
— Nachweis als zertifiziertes Rohrleitungsbauunternehmen nach DVGW – GW 301 und GW 302 oder RAL Gütezeichen Kanalbau mindestens AK 2 und VP oder vergleichbare Zertifizierung.
2. Bewerber, die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 9001) nachweisen können, erhalten zusätzlich Punkte; es handelt sich um keine Mindestbedingung. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachweislich über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen um das Kriterium zu erfüllen und die Zusatzpunkte zu erhalten. Die Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
2. Bewerber, die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 9001) nachweisen können, erhalten zusätzlich Punkte; es handelt sich um keine Mindestbedingung. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachweislich über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen um das Kriterium zu erfüllen und die Zusatzpunkte zu erhalten. Die Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet insgesamt nur Bewerbungen, die alle in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestbedingungen (vgl. III.1.) erfüllen. Bei diesen Bewerbungen werden die erreichten Punkte zu den Kriterien A. bis D. in der Eignungsmatrix addiert. Die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden als Bieter ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Vergabestelle bewertet insgesamt nur Bewerbungen, die alle in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestbedingungen (vgl. III.1.) erfüllen. Bei diesen Bewerbungen werden die erreichten Punkte zu den Kriterien A. bis D. in der Eignungsmatrix addiert. Die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden als Bieter ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Mindeststandards: Ja, sehe vorstehende Beschreibung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Generalübernehmervertrag (Teil C) sowie dem Preisblatt (Teil D).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Unterlagen nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie werden insbesondere darauf überprüft, ob sie die unter III. geforderten vergaberechtlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der in der Eignungsmatrix festgelegten Kriterien statt. Bei Punktegleichstand und mehr als 4 Bewerbern wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Bewerber mit einem Punktevorsprung sind als Bieter bereits ausgewählt. Bewerber mit einer niedrigeren Punktzahl, die zwischen den Bewerbern gleich hoch ist, nehmen am Losverfahren teil.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Unterlagen nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie werden insbesondere darauf überprüft, ob sie die unter III. geforderten vergaberechtlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der in der Eignungsmatrix festgelegten Kriterien statt. Bei Punktegleichstand und mehr als 4 Bewerbern wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Bewerber mit einem Punktevorsprung sind als Bieter bereits ausgewählt. Bewerber mit einer niedrigeren Punktzahl, die zwischen den Bewerbern gleich hoch ist, nehmen am Losverfahren teil.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-20 📅
Für die Phase des Teilnahmewettbewerbs sind die Angaben im Bekanntmachungstext und die bekannt gemachte Eignungsmatrix relevant. In dieser Phase nutzen die Bewerber ferner die Formblätter gemäß Teil E.1 der Vergabeunterlagen.
Alle übrigen Vergabeunterlagen sind für die zweite Stufe des Verfahrens bestimmt. Teil A – Verfahrensbedingungen, Teil C – Vertrag, Teil D – Preisblatt und Teil E.2 Formblätter haben für den Teilnahmewettbewerb noch keine inhaltliche Bedeutung.
Die Leistungsbeschreibung (Teil B) ist in der Phase des Teilnahmewettbewerbs noch auf eine (wenn auch schon recht ausführliche) Vorversion der Funktionalen Leistungsbeschreibung nebst diverser Pläne Genehmigungsplanung und nebst Planfeststellungsbeschluss beschränkt. Dies genügt nach Auffassung der Vergabestelle, um den potentiellen Bewerbern die Möglichkeit zu schaffen, sich für oder gegen eine Bewerbung zu entscheiden. Die für die Angebotskalkulation erforderliche vollständige funktionale Leistungsbeschreibung nebst Unterlagen der Entwurfsplanung wird den ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt, so dass die eigentliche Angebotskalkulation und spätere -verhandlung dann selbstverständlich auf der Grundlage vollständiger Vergabeunterlagen erfolgen kann.
Die Leistungsbeschreibung (Teil B) ist in der Phase des Teilnahmewettbewerbs noch auf eine (wenn auch schon recht ausführliche) Vorversion der Funktionalen Leistungsbeschreibung nebst diverser Pläne Genehmigungsplanung und nebst Planfeststellungsbeschluss beschränkt. Dies genügt nach Auffassung der Vergabestelle, um den potentiellen Bewerbern die Möglichkeit zu schaffen, sich für oder gegen eine Bewerbung zu entscheiden. Die für die Angebotskalkulation erforderliche vollständige funktionale Leistungsbeschreibung nebst Unterlagen der Entwurfsplanung wird den ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt, so dass die eigentliche Angebotskalkulation und spätere -verhandlung dann selbstverständlich auf der Grundlage vollständiger Vergabeunterlagen erfolgen kann.
Aufgrund der Datenbeschränkung des Vergabemarktplatzes M-V, gibt die Vergabestelle zeitnah einen Link bekannt, wo die Anlagen zu Teil B – Funktionale Leistungsbeschreibung zum uneingeschränkten Abruf bereitstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885163📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: www.mv-regierung.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 092-237341 (2021-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021-IHP-V
Kurze Beschreibung:
Generalübernehmerleistungen für das Projekt "Inselhafen Prerow - Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort"
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Teilnahmewettbewerb wurde seperat unter der Vergabenummer: 2021-IHP geführt, dieser wurde veröffentlicht am 08.05.2021 unter der Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 092-237341.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Bauleistungen und Objekt-/Fachplanungsleistungen (Ausführungs-/Werkplanung) zur Errichtung eines Inselhafens, einer Seebrücke, eines Fahrgastschiffanlegers, eines Gebäudes im Inselhafen sowie die Errichtung der Medienerschließung. Weitere Bestandteile sind der Rückbau der bestehen-den Seebrücke Prerow inkl. Fahrgastschiffanleger und der Rückbau des bestehenden Nothafens Darßer Ort zur Renaturierung des Ottosees und der seeseitigen Hafenzufahrt. Es soll ein Generalübernehmervertrag geschlossen werden.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Bauleistungen und Objekt-/Fachplanungsleistungen (Ausführungs-/Werkplanung) zur Errichtung eines Inselhafens, einer Seebrücke, eines Fahrgastschiffanlegers, eines Gebäudes im Inselhafen sowie die Errichtung der Medienerschließung. Weitere Bestandteile sind der Rückbau der bestehen-den Seebrücke Prerow inkl. Fahrgastschiffanleger und der Rückbau des bestehenden Nothafens Darßer Ort zur Renaturierung des Ottosees und der seeseitigen Hafenzufahrt. Es soll ein Generalübernehmervertrag geschlossen werden.
Die Art der Leistungen umfasst u.a.:
• Ausführungs-/Werkplanungsleistungen der Objekt-/Fachplanung für alle Objekte