Der MDK Nord plant, seine neue Geräteflotte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung zu kaufen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden folgendermaßen beschafft: 1. Kauf der Hardware, 2. Kauf von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing), 3. Service, Wartung der Geräte und Verbrauchsmaterialien per Servicevertrag (inkl. automatischer Versorgung mit Verbrauchsmaterialien).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 334.250/2021/001
Kurze Beschreibung:
Der MDK Nord plant, seine neue Geräteflotte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung zu kaufen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden folgendermaßen beschafft:
1. Kauf der Hardware,
2. Kauf von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing),
3. Service, Wartung der Geräte und Verbrauchsmaterialien per Servicevertrag (inkl. automatischer Versorgung mit Verbrauchsmaterialien).
Der MDK Nord plant, seine neue Geräteflotte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung zu kaufen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden folgendermaßen beschafft:
1. Kauf der Hardware,
2. Kauf von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing),
3. Service, Wartung der Geräte und Verbrauchsmaterialien per Servicevertrag (inkl. automatischer Versorgung mit Verbrauchsmaterialien).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laserdrucker📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der MDK Nord plant, seine neue Geräteflotte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung zu kaufen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden folgendermaßen beschafft:
Der MDK Nord plant, seine neue Geräteflotte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung zu kaufen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden folgendermaßen beschafft:
1. Kauf der Hardware,
2. Kauf von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing),
3. Service, Wartung der Geräte und Verbrauchsmaterialien per Servicevertrag (inkl. automatischer Versorgung mit Verbrauchsmaterialien).
Der AG erwartet ein Gesamtkonzept, welches mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Datenschutz und IT-Sicherheit der Geräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der AN ist verantwortlich, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Der endgültige Zuschlag erfolgt vorbehaltlich erst nach Ende der Testphase mit Nachweis eines betriebsfähigen Gesamtzustandes. Die Leistung ist in Form eines Rahmenvertrags ausgeschrieben, d. h. der Zukauf und die Integration von Geräten und Zubehörteilen muss auch während der Vertragslaufzeit möglich sein Die in den beigefügten Anlagen dargestellten Seitenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Eine Seitenmindestabnahme wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Klauseln zu maximalen monatlichen Druckvolumina werden nicht akzeptiert. Sollte ein Gerät dauerhaft über seinem Zielvolumen drucken, kann der AN ein Angebot zur Lösung unterbreiten, welches der Zustimmung des AG bedarf. Technisch-Organisatorische Details entnehmen Sie bitte den Anlagen „Leistungsbeschreibung“, „Anlage A.2 Generelle Anforderungen“, Anlage A.3 Gerätespezifische Anforderungen“.
Der AG erwartet ein Gesamtkonzept, welches mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Datenschutz und IT-Sicherheit der Geräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der AN ist verantwortlich, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Der endgültige Zuschlag erfolgt vorbehaltlich erst nach Ende der Testphase mit Nachweis eines betriebsfähigen Gesamtzustandes. Die Leistung ist in Form eines Rahmenvertrags ausgeschrieben, d. h. der Zukauf und die Integration von Geräten und Zubehörteilen muss auch während der Vertragslaufzeit möglich sein Die in den beigefügten Anlagen dargestellten Seitenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Eine Seitenmindestabnahme wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Klauseln zu maximalen monatlichen Druckvolumina werden nicht akzeptiert. Sollte ein Gerät dauerhaft über seinem Zielvolumen drucken, kann der AN ein Angebot zur Lösung unterbreiten, welches der Zustimmung des AG bedarf. Technisch-Organisatorische Details entnehmen Sie bitte den Anlagen „Leistungsbeschreibung“, „Anlage A.2 Generelle Anforderungen“, Anlage A.3 Gerätespezifische Anforderungen“.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 446 632 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Servicevertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Er beginnt spätestens am 1.7.2021 und kann durch den AG einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich durch den AG erklärt werden.
Der Servicevertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Er beginnt spätestens am 1.7.2021 und kann durch den AG einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich durch den AG erklärt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Die Bedingungen können Sie den Anlagen der Vergabeunterlagen entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch die Vergabestelle. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 036-089498 (2021-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 578293.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-09 📅
Name: druckerfachmann.de GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12524
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 578293.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.