Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Vergabestelle die von den Bewerbern unter dem Punkt III.1.3. vorzulegenden Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt unterteilt:
A. Anforderungen nur für die Teilleistung „Starkstrom“
B. Anforderungen nur für die Teilleistung „LTSA“
C. Allgemeine Anforderungen (von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften beider Teilleistungen zu erfüllen).
A. Teilleistung „Starkstrom“
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register O, P, Q der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat den Nachweis von drei (3) Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang insb., ohne hierauf beschränkt zu sein, Leistungen gem. II.1.4 und II.2.4.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert: …
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen Hauptleistungen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register P) bleibt frei
Register Q) bleibt frei
B. Teilleistung „LTSA“
Teilleistung „LTSA“: Register R) und S) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen
Register R)
Vorlage von drei (3) Referenzen, mit Vertragsabschluss nicht älter als fünfzehn Jahre, über Langzeitwartungsverträge für vergleichbare technische Anlagen mit Angaben von (im Einzelfall sind Anonymisierungen akzeptiert):
o Referenz-Auftraggeber mit Kontaktdaten
o Referenz-Anlage
o Instand zu haltender Anlagenumfang
o Datum Vertragsabschluss
o Enthaltene Ersatzteile (Pakete, keine Liste)
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen LTSA) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register S)
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle grundsätzlich bereit und in der Lage ist:
Die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (mind. C1) durchzuführen
Reaktionszeiten: Vor Ort: 24 Stunden, Fernunterstützung: 24/7 Stunden zu gewährleisten.
C. Allgemeine Anforderungen (für beide Teilleistungen)
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3 C Register T), U), V), W), X) und Y) der Bekanntmachung vorzulegen.
Register T)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register U)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register V)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig).
Register W) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog kann bei der
Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) abgefordert werden.
Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss eine minimale Punktzahl von 50 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Bieter aufgefordert, eine Bestätigung abzugeben, wonach Nachunternehmer und Beschäftigte am Ausführungsort über ein SCC Zertifikat (Safety, health and environment Checklist Contractors) oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügen.
Register X)
Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern.
Register Y) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.