Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an. Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert. Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut. Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden. Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben. Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: P533-2
Kurze Beschreibung:
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, wird ein Losverfahren durchgeführt, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die ggf. stattfindene Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Bereitschaft zur Teilnahme an digitalen Verhandlungen wird vorausgesetzt.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das GVP infraconsult GmbH, unterstützen und beratend begleiten.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, wird ein Losverfahren durchgeführt, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die ggf. stattfindene Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Bereitschaft zur Teilnahme an digitalen Verhandlungen wird vorausgesetzt.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das GVP infraconsult GmbH, unterstützen und beratend begleiten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A-E) die Projektstufen 2 und optional 3-5 inkl. Zusätzliche Leistung (optional: Investorenmanagement) vergeben.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A-E) die Projektstufen 2 und optional 3-5 inkl. Zusätzliche Leistung (optional: Investorenmanagement) vergeben.
Die Projektsteuerungsleistungen sind insbesondere für folgende Gewerke/Bereiche zu erbringen:
— Steuerungsfunktion für Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen einschließlich Tiefbau, kommunale Medien Ver- und Entsorgung),
— Steuerungsfunktion Wasserwirtschaft (Oberflächenentwässerung bzw. naturnaher Wasserbau); einschließlich,
— Steuerungsfunktion für Ingenieurbauwerke (Brücken, und sonstige überwachungsbedürftige Ingenieurbauwerke),
— Steuerungsfunktion für Freianlagen (z. B., Promenaden, Plätze, Parks incl. Sportanlagen und Spielflächen und Kleingärten),
— Steuerungsfunktion für Baugrund und Geländefreimachung (Kampfmittel und Altlasten),
— optionaI: Investorenbetreuung (Flächenbewirtschaftung städtebaulicher Quartiersentwicklungen mit Entwicklung von Baulogistikkonzepten, Steuerung von Beweissicherungsverfahren, Steuerung des Gestattungsmanagements.
Im Zuge einer vorgezogenen nationalen Ausschreibung wurden im Februar 2020 Teilleistungen der Leistungsstufen 2 und 3 nach AHO (Stand: Mai 2014) und weitere Leistungen beauftragt. Ein Projektstatusbericht wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Zudem wird der relevante Planungsstand der Fachplanungen mind. auszugweise zur Verfügung gestellt. Das derzeitige Büro hat der Vergabestelle mitgeteilt, sich für eine Teilnahme am Verfahren zu interessieren.
Im Zuge einer vorgezogenen nationalen Ausschreibung wurden im Februar 2020 Teilleistungen der Leistungsstufen 2 und 3 nach AHO (Stand: Mai 2014) und weitere Leistungen beauftragt. Ein Projektstatusbericht wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Zudem wird der relevante Planungsstand der Fachplanungen mind. auszugweise zur Verfügung gestellt. Das derzeitige Büro hat der Vergabestelle mitgeteilt, sich für eine Teilnahme am Verfahren zu interessieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A-E) die Projektstufen 3-5 sowie Investorenbetreuung.
Ein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionalen Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, wird ein Losverfahren durchgeführt, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, wird ein Losverfahren durchgeführt, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die ggf. stattfindene Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Bereitschaft zur Teilnahme an digitalen Verhandlungen wird vorausgesetzt.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die ggf. stattfindene Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Bereitschaft zur Teilnahme an digitalen Verhandlungen wird vorausgesetzt.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das GVP infraconsult GmbH, unterstützen und beratend begleiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg-Harburg
21035 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D2_…Angaben-Eignung“,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D2_…Angaben-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D2_…Angaben-Eignung“.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen des Bewerbers (Büroreferenzen): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D7_…_Referenzblatt-Büro“,
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_…_Angaben-Eignung“,
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen. Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D5-0_…_Unterauftragnehmer“, „D5-1_…_Verpflichtung-Ausschlusskriterien-UAN“,
— Angabe über wirtschaftliche Verknüpfungen: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_…_Angaben-Eignung“.
Mindeststandards:
— Unternehmen: eine Referenz für Projektsteuerungs-/Projektmanagementleistungen (mind. Handlungsbereiche A bis E in den Projektstufen 2 bis 5) gemäß AHO-Heft 9,
— Beschäftigungszahl: der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 5 Projektsteuerer/-manager:innen angestellt haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Das Hamburgische Mindestlohngesetz ist einzuhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) mit einem Bauvolumen (Kostengruppen 200 bis 700) von mind. 40 000 000 EUR (netto),
2. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen einschließlich Tiefbau, kommunale Medien Ver- und Entsorgung) mit einem Bauvolumen (Kostengruppen 200 bis 700) von mind. 20 000 000 EUR (netto),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen einschließlich Tiefbau, kommunale Medien Ver- und Entsorgung) mit einem Bauvolumen (Kostengruppen 200 bis 700) von mind. 20 000 000 EUR (netto),
3. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von komplexen Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Oberflächenentwässerung bzw. naturnaher Wasserbau) mit einem Bauvolumen von mind. 4 000 000 EUR (netto),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von komplexen Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Oberflächenentwässerung bzw. naturnaher Wasserbau) mit einem Bauvolumen von mind. 4 000 000 EUR (netto),
4. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Leistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von Ingenieurbauwerken (Brücken) mit einem Bauvolumen (Kostengruppen 300 bis 400) von mind. 3 000 000 EUR (netto),
5. Projekte im Bereich Projektsteuerung (Teilleistungen nach AHO, mindestens Handlungsbereiche A bis E, mindestens Projektstufen 2 bis 5) von öffentliche Freianlagen mit einem Bauvolumen (Kostengruppe 500) von mind. 2 000 000 EUR (netto),
6. Projekte im Bereich Investorenbetreuung mit Schnittstellenmanagement zwischen öffentlicher Erschließungsmaßnahme und privaten Baumaßnahmen auf privaten Grundstücken (mind. 5 Einzelinvestoren) für gemischtgenutzte Standorte mit mind. 100 000 qm BGF.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
6. Projekte im Bereich Investorenbetreuung mit Schnittstellenmanagement zwischen öffentlicher Erschließungsmaßnahme und privaten Baumaßnahmen auf privaten Grundstücken (mind. 5 Einzelinvestoren) für gemischtgenutzte Standorte mit mind. 100 000 qm BGF.
Nähere Angabenzu den Anforderungen sowie zur Bepunktung siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_…_Information“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRDSJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IBA Hamburg GmbH
Postanschrift: Am Zollhafen 12
Postleitzahl: 20539
Quelle: OJS 2021/S 113-297110 (2021-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Gesamtwert des Auftrags: 1 252 440 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) die Projektstufen 2 und optional 3 - 5 inkl. Zusätzliche Leistung (optional: Investorenmanagement) vergeben.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) die Projektstufen 2 und optional 3 - 5 inkl. Zusätzliche Leistung (optional: Investorenmanagement) vergeben.
- Steuerungsfunktion für Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen einschließlich Tiefbau, kommunale Medien Ver- und Entsorgung);
- Steuerungsfunktion Wasserwirtschaft (Oberflächenentwässerung bzw. naturnaher Wasserbau); einschließlich
- Steuerungsfunktion für Ingenieurbauwerke (Brücken, und sonstige überwachungsbedürftige Ingenieurbauwerke);
- Steuerungsfunktion für Freianlagen (z. B., Promenaden, Plätze, Parks incl. Sportanlagen und Spielflächen und Kleingärten)
- Steuerungsfunktion für Baugrund und Geländefreimachung (Kampfmittel und Altlasten);
- optionaI: Investorenbetreuung (Flächenbewirtschaftung städtebaulicher Quartiersentwicklungen mit Entwicklung von Baulogistikkonzepten, Steuerung von Beweissicherungsverfahren, Steuerung des Gestattungsmanagements.
Beschreibung der Optionen:
Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) die Projektstufen 3 - 5 sowie Investorenbetreuung .
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg-Harburg 21035 Hamburg
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen für vergleichbare Leistungen
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-07 📅
Name: Körting Ingenieure GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Name: ICL Ingenieur Consult GmbH
Postort: Leipzig
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 252 440 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IBA Hamburg GmbH, Herr Weiß
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,