Beschreibung der Beschaffung
Allgemein
Der 6-spurige Ausbau der A8 zwischen der AS Ulm-West und dem AK Ulm/Elchingen betrifft einen Streckenabschnitt, der über die Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern hinweg führt. Der Bauabschnitt der A7 erstreckt sich von Bau-km 4 + 139 bis Bau-km 8 + 605 bzw. Str.-km 834,139 bis Str.-km 838,605. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme an der A7 soll von der Landesgrenze Baden-Württemberg (Str.-km 834,139) bis zur Donaubrücke (Str.-km 838,605) eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen sowie aller Rampen durchgeführt und der bestehende Seitenstreifen an beiden Richtungsfahrbahnen voll ausgebaut werden. Der Bauabschnitt A8 von Bau-km 49 + 793 bis Bau-km 52 + 780 bzw. Str.-km 111,383 bis Str.-km 114,370. Im Rahmen der Baumaßnahme der A8 von Str.-km 111,383 bis Str.-km 114,370 werden beide Richtungsfahrbahnen 6streifig ausgebaut. Zudem ist ein Vollausbau des Seitenstreifens vorgesehen, um eine 4 + 0 Verkehrsführung zu ermöglichen.
Beschreibung der Leistung
a) Informieren sowie Abstimmen und Einholen von Vorgaben und Entscheidungen der Leitungsgremien des Auftraggebers,
b) Vor- und Nachbereiten und ggf. Leiten von Gremiensitzungen und Projektbesprechungen des Auftraggebers,
c) Vorbereiten und Abstimmen der Leistungs- und Vertragsinhalte für AG-seitige Berater, Planer und Projektsteuerer sowie Beschaffen entsprechender Leistungen,
d) Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen bzgl.:
— sachangemessener Projektorganisation unter Berücksichtigung der Nutzer- und Betreiberbelange,
— Vorgabe von Projektzielen und Risikoentscheidungen,
— Projektcompliance,
— weitre projektbezogene Festlegungen (Qualität, Kosten, Termine, Verträge und Versicherungen),
— grundlegende objektbezogenen Festlegungen (Funktionen, Konstruktionen, Standard und Gestaltung).
e) Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge und Wahrung unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers in dessen Namen,
f) Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele, u.a. im Hinblick auf die:
— ordnungsgemäße Leistungserbringung der Projektbeteiligten gem. den abgeschlossenen Verträgen,
— zeitnahe, möglichst projektinterne und vorzugsweise außergerichtliche Klärung entstandener Konflikte,
— Sicherstellen eines partnerschaftlichen Umgangs mit allen Projektbeteiligten.
g) Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen,
h) Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie Bestätigen der Versandfertigkeit,
i) Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife,
j) Prüfen und Freigabevorschläge zur Vergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten,
k) Anlassbezogenes örtliches Analysieren und Bewerten der Leistung der Objektüberwachung,
l) Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbstständigen Beweisverfahren,
m) Überprüfen der Kostenfeststellung der Objekt- und Fachplaner,
n) Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der (Schluss-)Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung,
o) Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachungen zur Zahlung an ausführende Firmen,
p) Überprüfen der Leistungen der Planungsbeteiligten bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
q) Abschließen der projektspezifischen Kostenverfolgung,
r) Überprüfen der Terminplanung der Planungsbeteiligten für den Bauablaufablauf,
s) Vorbereiten und Unterstützen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber Nutzern/Betrieben, Finanzierungsträgern sowie den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.