Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 2 300 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— 5 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
— weniger als 5 und mehr als 3 Beschäftigte: 50 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Beschäftigte mit vertieften Kenntnissen im Straßenbau:
— Mindestens 3 Beschäftigte: 200 Punkte,
— 1 oder 2 Beschäftigte: 100 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Projektsteuerung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
3 a) Ein Referenzprojekt im Straßenbau Hochbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 60 Honoraranteilen, Beauftragung der Handlungsbereiche A-E, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 10 Mio. EUR und > = 5 Mio. EUR: 50 Punkte,
— Projekttyp Autobahn: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Erbrachte Projektstufen 2-5: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.
3b) 2 Referenzprojekte im Straßenbau Hochbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 60 Honoraranteilen, Beauftragung der Handlungsbereiche A-E, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 10 Mio. EUR und > = 5 Mio. EUR: 50 Punkte,
— innerstädtisch: 100 Punkte,
— Projektabwicklung in mehreren Abschnitten / Teilprojekten: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Erbrachte Projektstufen 2-5: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.