Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A 81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Mit dem Ausbau der A 81 wird voraussichtlich Ende 2020,
Anfang 2021 begonnen. Der Umbau der o. a. Autobahnanschlussstellen hat erhebliche Auswirkungen auf das Hauptstraßen-Netz der Stadt Sindelfingen als auch auf die angrenzenden Erschließungsstraßen-Netze des Gewerbegebietes Sindelfingen Ost, welcher die derzeitige Verkehrsführung maßgeblich verändern wird.
Ziel ist es, die daraus erforderlichen verkehrlichen und infrastrukturellen Maßnahmen in den betreffenden Bereichen zu identifizieren, konzeptionieren, zu planen und bis 2024 zu realisieren.
Alle erforderlichen verkehrlichen und infrastrukturelle Maßnahmen müssen zunächst erhoben werden. Dabei ist festzulegen, welche dieser Maßnahmen unbedingt bis Ende 2024 fertiggestellt werden müssen.
Hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung, Ver- und Entsorgung und Zugänglichkeit und Andienung an die Grundstücke während und nach der Umsetzung der Maßnahmen sind alle betroffenen Dritte, wie Breuningerland, Messe Sindelfingen und andere Gewerbetreibende bei der Erhebung einzubeziehen.
Hierbei können beispielsweise auch Erschließungsmaßnahmen kommender Bauvorhaben wie z. B. die Erweiterung Breuningerland einen erheblichen Einfluss auf die verkehrlichen Maßnahmen haben.
Projektstruktur und Projektstatus:
Das Großprojekt „Ausbau A 81“ beinhaltet die Erweiterung der Fahrstreifen und viele kleine Vorhaben, die sich über die Städte Sindelfingen und Böblingen erstrecken. Zur (Ein-) Ordnung und Schaffung der Übersicht wurden die Projekte in städteeigene und gemeinsame Maßnahmen unterteilt:
Eigene Maßnahmen:
— Neubau der Verlängerung Schwertstraße an der AS Sindelfingen-Ost,
— Umbau des Bestandsstraßennetzes im Gewerbegebiet.
Gemeinsame Maßnahmen mit der Stadt Böblingen und dem Landratsamt Böblingen:
— Umbau der AS Sindelfingen-Ost,
— Umbau der AS Böblingen-Ost,
— Erweitertes Lärmschutzkonzept A 81 (= Autobahn-Deckel).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Projektsteuerung für die eigenen Maßnahmen sowie die Schnittstellenkoordination / Beratungsleistungen für die gemeinsamen Maßnahmen.
— Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 13 Mio. EUR netto,
— Voraussichtlicher Terminrahmen: Ende 2021 bis Ende 2026.
Die eigenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen sein, die gemeinsamen Maßnahmen werden voraussichtlich bis 2026 andauern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
“Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A 81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und...”
Kurze Beschreibung
Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A 81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Mit dem Ausbau der A 81 wird voraussichtlich Ende 2020,
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 71063
Postort: Sindelfingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.sindelfingen.de🌏
E-Mail: haegler@klotzundpartner.de📧
Telefon: +49 711 / 18744-19📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72362214🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72362214🌏
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 084-215959 (2021-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und...”
Kurze Beschreibung
Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Mit dem Ausbau der A81 wird voraussichtlich Ende 2020,
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Gesamtwert des Auftrags: 593256.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 206-539135 (2021-10-19)