Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen in den letzten 10 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz — Grundkriterium — (Gewicht 25 %):
a) Gegenstand der Referenz war die Projektsteuerung der städtebaulichen Entwicklung einer bereits zuvor baulich genutzten Fläche mit einer Größe von mindestens 10 ha.
b) Die Projektsteuerungsleistungen sind abgeschlossen, wurden aber nicht vor dem 1.8.2011 beendet.
c) Das Auftragsvolumen der Projektsteueurngsleistungen belief sich auf mindestens 150 000 EUR (ohne MwSt).
d) Die konzeptionelle Entwicklungsplanung ist abgeschlossen.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Projekts war eine Altlastenfläche (Gewicht 20 %),
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Projekts war (u. a.) ein fachübergreifendes Gesamtkonzept aus mindestens verkehrstechnischen und freiraumplanerischen Leistungen (Gewicht 15 %),
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Projekt wurde öffentlich gefördert (Gewicht 10 %),
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Auftraggeber war eine öffentliche Gebietskörperschaft oder ein mehrheitlich von einer solchen Gebietskörperschaft beherrschtes Unternehmen (Gewicht 10 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung mit Hochschulabschluss im Bereich Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %),
2.2) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung mit bautechnischem oder immobilienwirtschaftlichen Hochschulabschluss (Gewicht 5 %),
2.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung (Gewicht 5 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).