Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
— > 5 = 250 Punkte / <=5 und >=3 = 125 Punkte / < 3 Punkte = 0 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt als Mindestreferenzprojekt 1 im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Erschließungsplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Die Mindestreferenz muss Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Können eine oder mehrere Anforderungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
3 Referenzprojekte (Referenzprojekte 2-4) im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Erschließungsplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde Hinweis:
Die Mindestreferenz darf als Referenz 2 – Erschließungsplanung angegeben werden.
1 Referenzprojekt (Referenzprojekt 5) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Planungsleistungen für eine urbane Platzgestaltung in einem Wohngebiet mit Aufenthaltsqualität unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
1 Referenzprojekt (Referenzprojekt 6) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie Planungsleistungen im Tiefbau für ein Nahwärmenetz unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt (Mindestreferenz 1 und Referenzen 2-6) ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Gleiches gilt für die Bonusreferenzen.
Mindestreferenz 1:
Anforderungen sind dem Punkt III.1.3, Mindeststandards zu entnehmen.
Referenz 2 - Erschließungplanung:
— Größe Baugebiet >= 6 ha und >= 13 ha: Punkte werden interpoliert zwischen 400 und 500 Punkten,
— Anzahl Wohneinheiten >= 100 und >= 450: Punkte werden interpoliert zwischen 400 und 500 Punkten.
Referenzen 3 + 4 – Erschließungplanung:
— Größe Baugebiet >= 4 ha und >= 13 ha: Punkte werden interpoliert zwischen 150 und 250 Punkten,
— Anzahl Wohneinheiten >= 50 und >= 450: Punkte werden interpoliert zwischen 150 und 250 Punkten.
Referenz 5 - Platzgestaltung innerhalb eines Wohngebiets:
— Größe Platzfläche >= 1 000 qm = 150 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten netto >= 250 000 EUR = 150 Punkte.
Referenzprojekt 6 - Planung Tiefbau Nahwärmenetz:
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke = 100 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten >= 100 000 EUR netto = 100 Punkte.
Bonuspunkte (bis zur maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl):
— Referenz öffentlicher Spielplatz, HOAI LPH 1-8, min. 100 000 EUR anrechenbare Herstellkosten netto für Freianlagen = 200 Punkte,
— Referenz E-Ladestationen für PKW und Fahrräder = 100 Punkte,
— Referenz Bauen auf Baugrund mit Posidonienschiefer = 200 Punkte.