Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Mit der Detailbewertung wird eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Auswahlkriterien „Referenzen“ und „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“, wobei im Rahmen des ersten Auswahlkriteriums max. 600 Punkte und im Rahmen des zweiten Kriteriums max. 400 Punkte erreicht werden können.
Auswahlkriterium „Referenzen“:
Im Rahmen des Auswahlkriteriums „Referenzen“ werden die vom Bewerber vorgelegten Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen erfüllen, zunächst jeweils einzeln daraufhin bewertet, inwieweit die erbrachten Projektsteuerungsleistungen vergleichbar sind mit den vorliegend zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen hinsichtlich folgender Aspekte und mit folgenden Gewichtungen:
— Vergleichbarkeit der Projektstufen im Sinne der AHO (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 15),
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe, d.h. inwieweit das betroffene Bauprojekt, wofür die Projektsteuerungsleistungen erbracht worden sind, sich funktionell auf Gebäude/Gebäudekomplexe bezog, die vergleich sind mit denen, auf die sich die zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen beziehen (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 20),
— Vergleichbarkeit der Baukosten des Bauprojekts (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5),
— Vergleichbarkeit der Größe der vom Bauprojekt betroffenen Flächen (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5),
— Vergleichbarkeit des Bauherren des Bauprojekts (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5).
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt somit 200 Punkte.
Die Einzelheiten zur Bewertung/Bepunktung der vorgelegten Referenzen ergeben sich aus der Kriterienmatrix zum Auswahlkriterium „Referenzen“ der Anlage „Auswahlbogen Teilnahmewettbewerb“.
Zur Ermittlung der Bewertungspunktzahl eines Bewerbers hinsichtlich des Auswahlkriteriums „Referenzen“ werden von den vom Bewerber eingereichten Referenzen die drei vom Auftraggeber am besten bepunkteten Referenzen heranzogen und die Summe der jeweils erreichten Punkte gebildet.
Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“:
Im Rahmen des Auswahlkriteriums „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ werden die vom Bewerber vorgelegten Nachweise/Erklärungen/Referenzen zum Projektleiter und Stellvertreter auf die Erfahrungen dieser Personen bewertet und dies hinsichtlich folgender Aspekte und mit folgenden Gewichtungen:
— Berufserfahrung Projektleiter(in) in Jahren (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrung Stellvertreter(in) in Jahren (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrungen Projektleiter(in) in Bezug auf Projektstufen und Handlungsbereiche anhand angegebener Referenzen des Projektleiters (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrungen Stellvertreter(in) in Bezug auf Projektstufen und Handlungsbereiche anhand angegebener Referenzen der Projektleiter(in) (bis zu 4 Punkte, Gewichtung 25).
Die maximal erreichbare Punktzahl pro Person beträgt 200 Punkte und die maximal für das Auswahlkriterium erreichbare Punktanzahl somit insgesamt 400 Punkte.
Die Einzelheiten zur Bewertung/Bepunktung ergeben sich aus der Kriterienmatrix zum Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ der Anlage „Auswahlbogen Teilnahmewettbewerb“.
Für die Auswahl werden die Gesamtpunktzahlen der Bewerber miteinander verglichen, wobei sich die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers aus der Summe der Punktzahlen für das Auswahlkriterium „Referenzen“ und das Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ ergibt.
Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird – bis die Höchstzahl erreicht ist – die Auswahl der Bewerber durch Losverfahren entschieden.