Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 4) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen 4 Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen 4 Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 10 Punkte (3 je Bewertungskriterium Ziffer 1) und 2) und 2 je Bewertungskriterium Ziffer 3) und 4)) erzielt werden.
1. Bewertet werden bei dieser Referenzleistung die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12.
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der sich die Gesamtkosten der Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12:
a) nach vorstehender Maßgabe mehr als 30 Mio. EUR brutto betrugen: 3 Punkte,
b) nach vorstehender Maßgabe mehr als 20 Mio. EUR bis zu 30 Mio. EUR betrugen: 2 Punkte,
c) nach vorstehender Maßgabe bis zu 20 Mio. EUR betrugen: 1 Punkt.
2. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Bruttogrundfläche
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der die Bruttogrundfläche:
a) mehr als 6 000 m betrugen 3 Punkte,
b) mehr als 4 500 m und bis zu 6 000 m betrugen 2 Punkte,
c) bis zu 4 500 m betrugen 1 Punkt.
3. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der durchgeführten Referenzleistung dem Inhalt nach Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, die
a) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das auch einen Rückbau zum Gegenstand hatte 2 Punkte,
b) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das keinen Rückbau zum Gegenstand hatte 1 Punkt.
4. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der durchgeführten Referenzleistung dem Inhalt nach Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, die
a) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das in Hybridbauweise erstellt wurde zum Gegenstand hatte 2 Punkte,
b) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das nicht in Hybridbauweise erstellt wurde zum Gegenstand hatte 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Aktueller ist die Referenz, deren Leistungsbeginn zu einem späteren Zeitpunkt lag.