Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen: Eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 2 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Ausreichendes Personal (mindestens 12 Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation. Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Nachweis: Formfreie Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weiteren Standorten, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister (ggfs. Vereinsregister). Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Nachweis: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million EUR oder eine gleichwertige Haftungsabsicherung.
Nachweis: Eigenerklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Haftungsabsicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen:
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Nachweis: Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe:
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Nachweis: Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 3 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen. Vorzulegen sind Referenzen zu:
1. „Kenntnisse im Bereich der Innovationspolitik und -förderung/Innovationsmanagement mit Bezug/Beratungsleistung zu/für KMU/Kleinst- und Kleinunternehmen“ – Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu technischen Innovationen und Verfahrensinnovationen.
2. „Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen“ – Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit Abläufen und der Umsetzung von Förderprogrammen mit Beleihung einschließlich Verwendungsnachweisprüfungen und Evaluationen.
3. „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement“ – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation von Veranstaltungen.
Dazu sind zu jedem der genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium). Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben.