Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab. Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess. Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de. Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 17104 / 005-21#003
Kurze Beschreibung:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-020288
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 24 Monate bis zum 31.12.2025.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 genannte Wert stellt den maximalen geschätzten Auftragswert für den gesamten Zeitraum von 58 Monaten – ohne Umsatzsteuer – dar.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 24 Monate bis zum 31.12.2025.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 genannte Wert stellt den maximalen geschätzten Auftragswert für den gesamten Zeitraum von 58 Monaten – ohne Umsatzsteuer – dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Das BMWi beauftragt den AN als Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms „go-inno“, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und sich von Aufgaben nicht-ministerieller Art zu entlasten.
Das BMWi beauftragt den AN als Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms „go-inno“, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und sich von Aufgaben nicht-ministerieller Art zu entlasten.
Es ist vorgesehen, den Projektträger gem. § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 24 Monate bis zum 31.12.2025.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 genannte Wert stellt den maximalen geschätzten Auftragswert für den gesamten Zeitraum von 58 Monaten – ohne Umsatzsteuer – dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen: Eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 2 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen: Eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 2 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Ausreichendes Personal (mindestens 12 Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation. Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausreichendes Personal (mindestens 12 Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation. Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Nachweis: Formfreie Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weiteren Standorten, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister (ggfs. Vereinsregister). Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister (ggfs. Vereinsregister). Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Nachweis: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million EUR oder eine gleichwertige Haftungsabsicherung.
Nachweis: Eigenerklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Haftungsabsicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen:
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Nachweis: Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe:
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Nachweis: Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 3 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen. Vorzulegen sind Referenzen zu:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 3 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen. Vorzulegen sind Referenzen zu:
1. „Kenntnisse im Bereich der Innovationspolitik und -förderung/Innovationsmanagement mit Bezug/Beratungsleistung zu/für KMU/Kleinst- und Kleinunternehmen“ – Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu technischen Innovationen und Verfahrensinnovationen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. „Kenntnisse im Bereich der Innovationspolitik und -förderung/Innovationsmanagement mit Bezug/Beratungsleistung zu/für KMU/Kleinst- und Kleinunternehmen“ – Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu technischen Innovationen und Verfahrensinnovationen.
2. „Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen“ – Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit Abläufen und der Umsetzung von Förderprogrammen mit Beleihung einschließlich Verwendungsnachweisprüfungen und Evaluationen.
3. „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement“ – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation von Veranstaltungen.
Dazu sind zu jedem der genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium). Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dazu sind zu jedem der genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium). Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Leistungsbeschreibung und:
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag gewährleisten. Hierzu sind Angaben zu den Voraussetzungen für eine Beleihung zu machen. Voraussetzungen für eine Beleihung ist eine Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag gewährleisten. Hierzu sind Angaben zu den Voraussetzungen für eine Beleihung zu machen. Voraussetzungen für eine Beleihung ist eine Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms. Er wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden.
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms. Er wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden.
Es ist das bundeseigene Softwaresystem „Projektförder- und Informationssystem“ (profi) inkl. easy-Online für die gesamte Projektbewirtschaftung einzusetzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-VG-Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 010-020288 (2021-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Gesamtwert des Auftrags: 2 870 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Name: Euronorm Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovationsmanagement mbH
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 640 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 051-129274 (2021-03-10)