Projektträgerschaft für die Programme „Step up!“ und „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb“ sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (Modul 4)“
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO bzw. 3 Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie. Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 17104/005-21#005
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-277591
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten,
— Projektträgeraufgaben für das Förderprogram,
— Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene.
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers
1. Formlose Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
1. Formlose Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
2. Formlose Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWi.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg-Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 105-277591 (2021-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „STEP up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie.
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „STEP up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie.
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Gesamtwert des Auftrags: 8 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „STEP up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „STEP up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie.
- Analytische und konzeptionelle Vorarbeiten
- Projektträgeraufgaben für das Förderprogram
- Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene
Zusätzliche Informationen:
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-05 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 876 489 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 162-427640 (2021-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 17104/005-21#005 1.Änderung
Gesamtwert des Auftrags: 4 876 489 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft "Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 876 489 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: 11019 Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: +49 3018615-7162📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft für die Programme "STEP up!" und "Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb" sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energie
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 17104/005-21#005
Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg - Vergabestelle
Internetadresse: www.bmwk.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat I B 3
Postanschrift: 11019 Berlin
E-Mail: buero-ib3@bmwk.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 020-051763 (2023-01-23)