Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenz (Projektträgerschaft für Förderprogramme) nachzuweisen. Diese Referenz muss kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
a) Erfahrungen im Fachgebiet der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr
b) Mindestanzahl von 100 eingegangenen/ bearbeiteten Förderanträgen
c) eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren
d) Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht
nachweisen.
Zu EK 3.2:
Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikates über ein ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden.
Zu EK 3.3:
Abgabe einer Eigenerklärung , dass gem. Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind,
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
Formblatt F 3.3
Zu EK 3.4:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMVI zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/jeweiligen Unternehmens, dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist.
oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.