Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Unternehmensdarstellung
Darstellung des Bieters einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Tätigkeitsschwerpunkte, Mitarbeiterzahl, Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen.
Mindestanforderungen:
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Bieters mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 30 fest angestellten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Jahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied eine einschlägige dreijährige Tätigkeit nachweisen kann; die personellen Ressourcen der einzelnen Mitglieder können summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Nachunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben. Die Unternehmensdarstellung ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
2. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Mindestanforderungen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 6 Mio. Euro (netto) vorausgesetzt. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die finanziellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder summiert werden. Die Ausweisung der Umsätze, die berücksichtigt werden sollen, hat allerdings von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft getrennt zu erfolgen. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
3. Erlaubnis zur Berufsausübung
Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
4. Leistungsfähigkeit im Falle der Eignungsleihe - sofern zutreffend: Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
5. Bietergemeinschaftserklärung - sofern zutreffend: Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit dem Angebot eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
7. Erfahrungen und Fachkunde in Form von Referenzen
8. Ausschluss Interessenkollision