Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte (Projektträgerschaft für Förderprogramme) vorzulegen, die Erfahrungen:
- mit einem Fördervolumen von mind: 50 Mio. €
- einer Mindestlaufzeit des Förderprogramms von 1 Jahr
- mindestens 40 eingegangene/ bearbeitete Förderanträge
- einer Mindestzahl von 30 bewilligten Förderprojekten
Nachweisen.
Alle Anforderungen müssen nachgewiesen werden, ggf auch in verschiedenen Referenzen.
Zu EK 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Aufträge / Projekte die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens Erfahrungen im Bereich:
- Entwicklung Förderprogramm/-richtlinie und Mobilfunk 4G/ 5G);
oder Erfahrungen im Teilbereich:
- "RAN, cloud edge computing, NFV, 3GPP"
zu belegen/ nachzuweisen.
Zu EK 3.3:
Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind,
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
Formblatt F 3.3
Zu EK 3.4:
Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikates über ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden.
Zu EK 3.5:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer oder/und die Personen gem. §§ 20,21 VwVfG dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMVI zur Förderung der Entwicklung offener Funkzugangsnetze (Open Radio Access Networks - Open RAN oder ORAN) und neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/jeweiligen Unternehmens, dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist.
oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen