Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung,
— Mindestanforderungen an das Personal mit Abwicklung der Projektträgerschaft betraute Personal.
Das Projektteam der Projektträgerschaft umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung umfassen,
b) Die Projektleitung muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung haben.
2. Größe und Zusammensetzung des Projektteams
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets ausreichend Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 100 000 Anträgen je Förder- oder Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
c) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Diese Person kann auch für Ziff. 2.b eingesetzt werden.
3. Teamleiter/innen
Es sind mindestens 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen) oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamen,
b) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Für die Antragsbearbeitung:
Jede Person muss mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
b) Für die eingehende Prüfung bei Missbrauchsverdacht (vgl. Ziff. 2c):
Mindestens 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen)
— Mindestanforderungen an das eingesetzte IT-Personal zur Entwicklung, Betrieb und Pflege der Softwareplattform
Das Projektteam der IT-Leistungen umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Entwicklung, Betrieb und Pflege der Softwareplattform) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Größe des Projektteams
Für Entwicklung, Betrieb und Pflege einschließlich diverser Programmierarbeiten der Software-Plattform für die möglichen Hilfsprogramme muss das Projektteam mindestens 4 Personen umfassen, davon mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretenden Projektleitung)
2. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
Die Projektleitung sowie stellvertretenden Projektleitung müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung,
b) Zertifizierung als System Architect (SA) im verwendeten Softwaresystem oder eine Zertifizierung als Business Architect (BA) im verwendeten Softwaresystem bzw. Nachweis entsprechender Kenntnisse.