Beschreibung der Beschaffung
Die Projektträgerschaft soll die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere
— die hohe fachliche Wirkung der laufenden und beabsichtigten Förderung sicherstellen,
— durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen,
— eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie
— zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen,
— die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und – ab dem Beginn der Beleihung – die Bewilligung der Förderprojekte,
— Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung,
— Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch.
Da alle 3 Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig.
Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften:
— Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt,
— Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie,
— Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung),
— Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung,
— Berichtspflichten,
— Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene),
— Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege).
Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Zudem sind Leistungen zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Arbeitspaket „NKS Verkehr“) umfasst. Ausgangspunkt aller Aktivitäten der NKS auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (kurz: NKS Verkehr) ist das FRP der EU. Die NKS Verkehr unterstützt die zuständigen Bundesministerien bei ihren Aufgaben im Programmausschuss zum Cluster 5 in Säule 2: „Klima, Energie und Mobilität“ des FRP „Horizont Europa“. Zur Umsetzung des FRP hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Informations- und Beratungssysteme einzurichten und dazu „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ veröffentlicht.
Wesentliches Ziel der NKS Verkehr ist es, eine hohe und effiziente Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen an den Fördermaßnahmen der EU zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie sicherzustellen.
Des Weiteren sind bi- und multilaterale Kooperationen im Verkehrsbereich, künftig insbesondere im Bereich „Automatisiertes und vernetztes Fahren“, zu organisieren und miteinander zu koordinieren.
Das Arbeitspaket beinhaltet:
— Verbreitung der relevanten, aktuellen Dokumente der Kommission,
— Zusammenfassung und Kommentierung der Dokumente der Kommission,
— Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen und Schulungen,
— Zielgruppenspezifische Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden,
— Weitere Unterstützung des Auftraggebers,
Zu den Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.