Proteomics Messung (DigiMed)

Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)

Analyse von Proteomics Plasma Proben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-01 Auftragsbekanntmachung
2021-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Analysedienste
Referenznummer: VgV_2021-029
Kurze Beschreibung: Analyse von Proteomics Plasma Proben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Analysedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Analysedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-muenchen.de 🌏
E-Mail: einkauf@helmholtz-muenchen.de 📧
Telefon: +49 8931872727 📞
Fax: +49 8931873327 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-179c71acde3-2c662c5837eb1762 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-281297
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Proben
Die KORA Studie (Kooperative Gesundheitsforschung in der Region Augsburg) ist eine Langzeit-Bevölkerungsstudie des Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) in der Region Augsburg in Süddeutschland. In regelmäßigen Abständen werden Untersuchungen mit Blutabnahmen durchgeführt, um die Zusammenhänge von Gesundheit, Krankheit und den Lebensumständen der Bevölkerung zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei kardiometabolische Erkrankungen ebenso wie Umweltfragestellungen. Aus der KORA S4 und den Nachuntersuchungen F 4 und FF 4 soll eine Proteomics Analyse im Längsschnitt durchgeführt werden. Es liegen insgesamt 9 405 Plasma Proben vor, die sich folgendermaßen aufteilen:
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KORA Studie Probenentnahme Teilnehmer
— S4 1999-2001 N = 4205,
— F4 2007-2008 N = 3000,
— FF4 2013-2014 N = 2200.
Probenbehandlung
Die Abnahme, Plasmagewinnung und -80
KORA-Studie Aliquotierung Langzeitlagerung Auftauen Plasmamenge
— S4 Straws mit MAPI Anlage -80
— F4 Straws mit MAPI Anlage -80
— FF4 FluidX -80
Die Plasmamenge bei S 4 und F 4 ist eine Schätzung, da das Plasma nicht immer gleich gut aus den Straws extrahierbar ist.
Probenbereitstellung
Die Anlieferung der Proben erfolgt durch einen vom AG ausgewählten Lieferanten auf AG Kosten, in ein bis 3 Lieferungen nach gegenseitiger Absprache. Der AN lagert die Proben bei mind. -80
Die Proben werden auf 96er Platten in FluidX Röhrchen geliefert, insgesamt 97 Platten plus eine Testplatte (siehe unten). Jede Platte enthält 91 Proben mit einer Probenmenge von min. 80 - 200 μl und 5 leeren Slots für Standards. Die leeren Slots befinden sich an der jeweils gleichen Position auf jeder Platte. Der AN stellt 5 geeignete und erprobte Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker für jede Platte, die immer mitgemessen werden müssen. Die Auswahl der Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker erfolgen nach gegenseitiger Absprache.
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Technische Anforderungen
1. Hochdurchsatz-Flüssigkeitschromatographie — High-End-Massenspektrometer (LC-MS/MS)-Technologie für qualitativ hochwertige und reproduzierbare Plasma Proteomics Daten für bis zu 9 405 Proben.
2. Hoher Automatisierungsgrad für die Robustheit der Messung, wie z. B. hochmoderne Probenvorbereitung durch In-Solution-Aufschluss, Probenverfolgung über die gesamte Messpipeline, Echtzeit-Überwachung der Geräteleistung.
3. Etablierte Qualitätsbewertungsstrategien zur Korrektur von Qualitätsproblemen, wie z. B. randomisierte Messungen, etablierte Standardarbeitsanweisungen, Verwendung von Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker-Panelen für die Reproduzierbarkeit und Leistung der Probenvorbereitung und des LC-MS-Maschinen, regelmäßige Kalibrierung aller Instrumente und Dokumentation.
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4. Die Einhaltung aller Qualitätskriterien müssen dem AG regelmäßig (z. B. monatlich oder nach Absprache) übermittelt werden.
5. Bei Proben, deren Ergebnisse die Qualitätskriterien nicht erfüllen und wo nicht dem AG mangelnde Probenqualität nachgewiesen werden kann (Beweispflicht liegt bei AN) erfolgt durch AN Wiederholung ohne Mehrkosten für AG. Bei Proben, die ohne erkennbare Schuldhaftigkeit des AN auch das zweite Mal nicht messbar sind erfolgt die gemeinsame Suche nach Ursachen und gütliche Einigung.
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Bioinformatische Anforderungen
1. Die Rohdaten müssen im Open-Source-Format vorliegen und alle erzeugten Datenpunkte müssen elektronisch lesbar und in strukturierter Form (z. B. XML) für den Import in eine Datenbank verfügbar sein.
2. Die Software für die Rohdateninterpretation und Analysesoftware muss als offener Quellcode öffentlich verfügbar sein.
3. Die bioinformatischen Schritte zwischen den Rohdaten und den biologisch interpretierbaren Daten erfolgt beim AN und muss inkl. ausführlicher Dokumentation und Quellcode in R dem AG übergeben werden.
4. Der AN übermittelt die Rohdaten und die nachbehandelten Daten inklusive Dokumentation regelmäßig, z. B. quartalsmäßig. Der AN übermittelt die Abschlussdokumentation inkl. des kompletten Quellcodes zum Projektende.
5. Die Rückverfolgbarkeit der Daten erfolgt idealerweise auf der Basis von Python- und Jupyter-Notebooks.
Vergleich mit LC-MS / MS Proteomics Testdaten — Verifizierende Teststellung
Die 2 günstigsten Anbieter werden aufgefordert eine kostenlose Testmessung einer bereitgestellten 96er Platte zu machen, um die Qualität und Reproduzierbarkeit zu belegen. Die Testmessung muss im Vergleich zu den beim AG vorliegenden LC / MS Daten folgende Kriterien erfüllen:
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1. Die gemessenen Proteine müssen zu mindestens 70 % im AG Datensatz reproduzierbar sein.
2. Die durchschnittliche Proteintiefe darf nicht mehr als 5 % unter 200 Proteinen betragen.
3. Erythrozytenlyse, Thrombozytenkontamination und partielle Gerinnung in Proben schlechter Qualität müssen in gleichem Maße identifizierbar sein.
4. Der technische Variationskoeffizient darf im Durchschnitt nicht mehr als 20 % abweichen.
Die AG Daten wurden auf einer Bruker timsTOF Pro Plattform, gekoppelt mit einem EvosepOne LC System im data-dependent acquisition (DDA) Mode gemessen. Weitere Einstellungsparameter sind auf Anfrage vom AG erhältlich.
Die weitere Vorgehensweise ist mit den entsprechend in Frage kommenden Bietern abzustimmen. Der AG kommt hier auf die Bieter zu. Die Auswahl der Bieter zur Teststellung stellt keine Garantie auf den Zuschlag bzw. auf eine Auftragserteilung dar. Der AG behält sich auch bei Erreichen der Testqualität eine Auftragsvergabe vor.
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Eignungskriterien
— Beginn: 9/2021,
— Ende: spätestens 1/2023,
— Preisangebot als Komplettpreis für alle 9 405 Proben, umgerechnet auf Preis / Probe. Das Angebot muss die die Probenlagerung und jeglichen weiteren Aufwand des AN beinhalten. Der AN hat keinen Anspruch auf die Messung aller Proben. Der AG behält sich vor, die Messung bei nicht gleichbleibender Qualität abzubrechen. Die Kosten hierfür trägt der AN,
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— Die Rechnungsstellung erfolgt nach Absprache,
— Es ist der Jahresumsatzes anzugeben, mindestens 150 000 EUR,
— AN muss bestätigen, dass kein Insolvenzverfahren eingeleitet ist oder bevorsteht. Mit Kenntnis über ein Insolvenzverfahren ist der AG unverzüglich darüber zu unterrichten,
— Es sind 3 vergleichbare Referenzprojekte mit mind. 1 000 Proben in den letzten 3 Jahren einzureichen,
— Der Zeitraum für Entwicklung und Vorbereitung soll max. 4 Monate betragen,
— Monatliches Probenvolumen muss angegeben werden, min. Durchsatz pro Monat, t a t 95 %,
— Nennung des Laborverantwortlichen inkl. CV,
— Technische Prozesse, Geräte und Ausstattung sind anzugeben,
— Mit den Vergabeunterlagen wird der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mitgeliefert (HMGU Formular) — vor verifizierte Teststellung muss dieser unterschrieben vorliegen,
— Business Continuity & Desaster Recovery" BCDR) — Eine kurze Bestätigung und Beschreibung der BCDR Maßnahmen muss dem Angebot beizufügt werden,
— AN hat keine Rechte an den gemessenen Daten. Bis zur endgültigen Löschung nach Projektende sind diese vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Löschung erfolgt nach Rücksprache mit mind. 4 Wochen Ankündigungsfrist und ist im AVV festgelegt. AN muss AG unverzüglich einen fachgerechten Nachweis über die Löschung erbringen,
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— Ein initiales Treffen zum Kennenlernen und Abstimmung über Milesstones und Rechnungsstellung, sowie regelmäßiger Austausch in angemessenem Umfang sind einzuplanen,
— Nebenabreden sind schriftlich zu treffen und sind rechtlich bindend,
— Benennung eines kompetenten Ansprechpartners (single point of contact) und Stellvertreter mit grundsätzlicher Erreichbarkeit zu Arbeitstagen 9-17 Uhr,
— Reaktion auf Emails und insbesondere Probleme spätestens am nächsten Arbeitstag (Reaktionszeit ≠ Lösungszeit).
Beschreibung der Verlängerungen:
Beginn der Leistung ist der 1.9.2021. Das Ende wird auf den 31.1.2023 gesetzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Insbesondere auch bei: Schuldhafter Nichterfüllung durch AN insbesondere bei nicht Einhaltung der Probenqualität. Nach Ausspruch der Kündigung, sind sämtliche Proben die sich beim AN befinden an den AG in Absprache zurückzuführen. Nach Ausspruch der Kündigung ist die weitere Vorgehensweise mit dem AG detailliert zu besprechen. Alle weiteren in dieser Leistungsbeschreibung getroffenen Vereinbarungen bleiben gültig.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eignungserklärung,
— Preisblatt,
— Leistungsverzeichnis,
— AVV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eignungserklärung,
— Preisblatt,
— Leistungsverzeichnis,
— AVV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eignungserklärung,
— Preisblatt,
— Leistungsverzeichnis,
— AVV.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 129521671
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung Gesundheit und Umwelt
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
Internetadresse: www.helmholtz-muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-179c71acde3-2c662c5837eb1762 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 107-281297 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Analyse von Proteomics Plasma Proben
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447087
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 107-281297
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung Beschreibung der Proben Die KORA Studie (Kooperative Gesundheitsforschung in der Region Augsburg) ist eine Langzeit-Bevölkerungsstudie des Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) in der Region Augsburg in Süddeutschland. In regelmäßigen Abständen werden Untersuchungen mit Blutabnahmen durchgeführt, um die Zusammenhänge von Gesundheit, Krankheit und den Lebensumständen der Bevölkerung zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei kardiometabolische Erkrankungen ebenso wie Umweltfragestellungen. Aus der KORA S4 und den Nachuntersuchungen F4 und FF4 soll eine Proteomics Analyse im Längsschnitt durchgeführt werden. Es liegen insgesamt 9.405 Plasma Proben vor, die sich folgendermaßen aufteilen: KORA Studie Probenentnahme Teilnehmer S4 1999-2001 N = 4205 F4 2007-2008 N = 3000 FF4 2013-2014 N = 2200 Probenbehandlung Die Abnahme, Plasmagewinnung und -80°C Langzeitlagerung erfolgte standardisiert. Protokolle zur Abnahme und Lagerung können auf Anfrage bereitgestellt werden. KORA-Studie Aliquotierung Langzeitlagerung Auftauen Plasmamenge S4 Straws mit MAPI Anlage -80°C in flüssigem Stickstoff 1 x, Überführung in FluidX ca. 100 - 130 µl * F4 Straws mit MAPI Anlage -80°C in flüssigem Stickstoff 1 x, Überführung in FluidX ca. 150 µl * FF4 FluidX -80°C in der Gasphase von Stickstoff - 200 µl * Die Plasmamenge bei S4 und F4 ist eine Schätzung, da das Plasma nicht immer gleich gut aus den Straws extrahierbar ist. Probenbereitstellung Die Anlieferung der Proben erfolgt durch einen vom AG ausgewählten Lieferanten auf AG Kosten, in ein bis drei Lieferungen nach gegenseitiger Absprache. Der AN lagert die Proben bei mind. -80°C und die entnommenen Plasmamengen werden dokumentiert. Die Dokumentation der Lagerung und Probenentnahme wird bei Projektabschluss an AG übergeben. Nach Abschluss der Messung erfolgt die Abholung der Restproben durch den AG auf dessen Kosten. Die Proben werden auf 96er Platten in FluidX Röhrchen geliefert, insgesamt 97 Platten plus eine Testplatte (siehe unten). Jede Platte enthält 91 Proben mit einer Probenmenge von min. 80 - 200 µl und 5 leeren Slots für Standards. Die leeren Slots befinden sich an der jeweils gleichen Position auf jeder Platte. Der AN stellt 5 geeignete und erprobte Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker für jede Platte, die immer mitgemessen werden müssen. Die Auswahl der Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker erfolgen nach gegenseitiger Absprache. Technische Anforderungen 1. Hochdurchsatz-Flüssigkeitschromatographie - High-End-Massenspektrometer (LC-MS/MS)-Technologie für qualitativ hochwertige und reproduzierbare Plasma Proteomics Daten für bis zu 9.405 Proben. 2. Hoher Automatisierungsgrad für die Robustheit der Messung, wie z.B. hochmoderne Probenvorbereitung durch In-Solution-Aufschluss, Probenverfolgung über die gesamte Messpipeline, Echtzeit-Überwachung der Geräteleistung. 3. Etablierte Qualitätsbewertungsstrategien zur Korrektur von Qualitätsproblemen, wie z.B. randomisierte Messungen, etablierte Standardarbeitsanweisungen, Verwendung von Standards und Plasmaproben-Qualitätsmarker-Panelen für die Reproduzierbarkeit und Leistung der Probenvorbereitung und des LC-MS-Maschinen, regelmäßige Kalibrierung aller Instrumente und Dokumentation. 4. Die Einhaltung aller Qualitätskriterien müssen dem AG regelmäßig (z.B. monatlich oder nach Absprache) übermittelt werden. 5. Bei Proben, deren Ergebnisse die Qualitätskriterien nicht erfüllen und wo nicht dem AG mangelnde Probenqualität nachgewiesen werden kann (Beweispflicht liegt bei AN) erfolgt durch AN Wiederholung ohne Mehrkosten für AG. Bei Proben, die ohne erkennbare Schuldhaftigkeit des AN auch das zweite Mal nicht messbar sind erfolgt die gemeinsame Suche nach Ursachen und gütliche Einigung. Bioinformatische Anforderungen 1. Die Rohdaten müssen im Open-Source-Format vorliegen und alle erzeugten Datenpunkte müssen elektronisch lesbar und in strukturierter Form (z.B. XML) für den Import in eine Datenbank verfügbar sein. 2. Die Software für die Rohdateninterpretation und Analysesoftware muss als offener Quellcode öffentlich verfügbar sein. 3. Die bioinformatischen Schritte zwischen den Rohdaten und den biologisch interpretierbaren Daten erfolgt beim AN und muss inkl. ausführlicher Dokumentation und Quellcode in R dem AG übergeben werden. 4. Der AN übermittelt die Rohdaten und die nachbehandelten Daten inklusive Dokumentation regelmäßig, z.B. quartalsmäßig. Der AN übermittelt die Abschlussdokumentation inkl. des kompletten Quellcodes zum Projektende. 5. Die Rückverfolgbarkeit der Daten erfolgt idealerweise auf der Basis von Python- und Jupyter-Notebooks. Vergleich mit LC-MS/MS Proteomics Testdaten - Verifizierende Teststellung Die zwei günstigsten Anbieter werden aufgefordert eine kostenlose Testmessung einer bereitgestellten 96er Platte zu machen, um die Qualität und Reproduzierbarkeit zu belegen. Die Testmessung muss im Vergleich zu den beim AG vorliegenden LC/MS Daten folgende Kriterien erfüllen: 1. Die gemessenen Proteine müssen zu mindestens 70 % im AG Datensatz reproduzierbar sein. 2. Die durchschnittliche Proteintiefe darf nicht mehr als 5 % unter 200 Proteinen betragen. 3. Erythrozytenlyse, Thrombozytenkontamination und partielle Gerinnung in Proben schlechter Qualität müssen in gleichem Maße identifizierbar sein. 4. Der technische Variationskoeffizient darf im Durchschnitt nicht mehr als 20 % abweichen. Die AG Daten wurden auf einer Bruker timsTOF Pro Plattform, gekoppelt mit einem EvosepOne LC System im data-dependent acquisition (DDA) Mode gemessen. Weitere Einstellungsparameter sind auf Anfrage vom AG erhältlich. Die weitere Vorgehensweise ist mit den entsprechend in Frage kommenden Bietern abzustimmen. Der AG kommt hier auf die Bieter zu. Die Auswahl der Bieter zur Teststellung stellt keine Garantie auf den Zuschlag bzw. auf eine Auftragserteilung dar. Der AG behält sich auch bei Erreichen der Testqualität eine Auftragsvergabe vor. Eignungskriterien - Beginn: 09/2021 - Ende: spätestens 01/2023 - Preisangebot als Komplettpreis für alle 9.405 Proben, umgerechnet auf Preis/Probe. Das Angebot muss die die Probenlagerung und jeglichen weiteren Aufwand des AN beinhalten. Der AN hat keinen Anspruch auf die Messung aller Proben. Der AG behält sich vor, die Messung bei nicht gleichbleibender Qualität abzubrechen. Die Kosten hierfür trägt der AN . - Die Rechnungsstellung erfolgt nach Absprache. - Es ist der Jahresumsatzes anzugeben, mindestens 150.000 €. - AN muss bestätigen, dass kein Insolvenzverfahren eingeleitet ist oder bevorsteht. Mit Kenntnis über ein Insolvenzverfahren ist der AG unverzüglich darüber zu unterrichten. - Es sind 3 vergleichbare Referenzprojekte mit mind. 1000 Proben in den letzten 3 Jahren einzureichen. - Der Zeitraum für Entwicklung und Vorbereitung soll max. 4 Monate betragen - Monatliches Probenvolumen muss angegeben werden, min. Durchsatz pro Monat, t a t 95% - Nennung des Laborverantwortlichen inkl. CV - Technische Prozesse, Geräte und Ausstattung sind anzugeben - Mit den Vergabeunterlagen wird der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mitgeliefert (HMGU Formular) - vor verifizierte Teststellung muss dieser unterschrieben vorliegen. - Business Continuity & Desaster Recovery" BCDR) - Eine kurze Bestätigung und Beschreibung der BCDR Maßnahmen muss dem Angebot beizufügt werden. - AN hat keine Rechte an den gemessenen Daten. Bis zur endgültigen Löschung nach Projektende sind diese vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Löschung erfolgt nach Rücksprache mit mind. 4 Wochen Ankündigungsfrist und ist im AVV festgelegt. AN muss AG unverzüglich einen fachgerechten Nachweis über die Löschung erbringen. - Ein initiales Treffen zum Kennenlernen und Abstimmung über Milesstones und Rechnungsstellung, sowie regelmäßiger Austausch in angemessenem Umfang sind einzuplanen. - Nebenabreden sind schriftlich zu treffen und sind rechtlich bindend. - Benennung eines kompetenten Ansprechpartners (single point of contact) und Stellvertreter mit grundsätzlicher Erreichbarkeit zu Arbeitstagen 9-17 Uhr. - Reaktion auf Emails und insbesondere Probleme spätestens am nächsten Arbeitstag (Reaktionszeit ≠ Lösungszeit).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: OmicEra Diagnostics GmbH
Postanschrift: Behringstraße 6
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: geyer@omicera.com 📧
Land: München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 171-447087 (2021-08-31)