Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hochspannungsebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Hauptschaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fernbahnverkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit sieben Zentralschaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienengeführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Die genannten Netzleitsysteme ermitteln neben Meldungen über den zu beobachtenden Bereich zusätzlich Messwerte aus dem elektrischen Netz. Die ermittelten Messwerte dienen der Einschätzung eines betriebsgerechten Versorgungszustandes der betroffenen Anlagen.
Die DB Energie hat in ihrem deutschlandweiten Versorgungsgebiet sowohl Diagnose- als auch Mess- und Netzschutzgeräte verschiedener Hersteller in DC-, 16,7 Hz- und 50 Hz-Systemen installiert, welche Störschriebe sowie Messwerte in Form von Mittelwerten und transienten Netzdaten bereitstellen. Deshalb hat die DB Energie Bedarf an einer zentralen Zusammenführung und erweiterten Auswertung aller Messdaten aus den elektrisch geführten Netzen.
Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus diesem Grund beruft sich der Auftraggeber auf sein Recht (§§ 5, 41 VgV), vor der Ausgabe der vollständigen Auftragsunterlagen die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prozessrechneranlage zur Messdatenerfassung
20FEI49540
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Messen elektrischer Größen📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt....”
Kurze Beschreibung
Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hochspannungsebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Hauptschaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fernbahnverkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit sieben Zentralschaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienengeführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Die genannten Netzleitsysteme ermitteln neben Meldungen über den zu beobachtenden Bereich zusätzlich Messwerte aus dem elektrischen Netz. Die ermittelten Messwerte dienen der Einschätzung eines betriebsgerechten Versorgungszustandes der betroffenen Anlagen.
Die DB Energie hat in ihrem deutschlandweiten Versorgungsgebiet sowohl Diagnose- als auch Mess- und Netzschutzgeräte verschiedener Hersteller in DC-, 16,7 Hz- und 50 Hz-Systemen installiert, welche Störschriebe sowie Messwerte in Form von Mittelwerten und transienten Netzdaten bereitstellen. Deshalb hat die DB Energie Bedarf an einer zentralen Zusammenführung und erweiterten Auswertung aller Messdaten aus den elektrisch geführten Netzen.
Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus diesem Grund beruft sich der Auftraggeber auf sein Recht (§§ 5, 41 VgV), vor der Ausgabe der vollständigen Auftragsunterlagen die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Anzubieten sind die Lieferung der Software und Hardware für die zentrale Prozessrechneranlage der DB Energie GmbH, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.
Die neue zentrale Prozessrechneranlage ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.
Das zu beschaffende System muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:
— Zentrale Datenspeicherung von bis zu 1 500 TB,
— Redundanzfunktion,
— Abgesetzte Arbeitsplätze zur Auswertung der Daten an weiteren Standorten,
— Small- und Big-Data-Analysen,
— Funktionen zur Datenauswertung,
— Fast-Fourier-Analyse,
— Ortskurvenberechnung,
— Impedanzverläufe im Oberschwingungsspektrum,
— Das neue System muss den Anforderungen zur Informationssicherheit nach §11 Abs. 1a EnWG und den damit in Verbindung stehenden IT-Sicherheitskatalog der BNetzA genügen.
Der Liefer- und Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus:
— standortübergreifende redundante Hardware an 2 Standorten,
— Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen (TASE.2-Kopllung zum VLS),
— Datenimport verschiedener Formate,
— CSV,
— XML,
— Proprietäre Formate,
— Anwender- und Systemsoftware,
— Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit auf der Basis geltender Normen und Richtlinien ISO/IEC 27001 und 27002.
Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen unter anderem:
— Projektmanagement,
— Systemanalyse/Pflichtenheft,
— Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung,
— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme,
— Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT)),
— Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration,
— vollständige Dokumentation.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Lastenheft
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – hat mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Die dazu erforderlichen Formblätter sind auf dem unter I.3.) beschriebenen Weg abzurufen.
a) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und – im Falle einer Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegen.
c) Eigenerklärung über das Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
d) Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
e) Erklärung, dass die Geschäftssprache im Projekt, auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr deutsch ist, dass die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung, Zeichnungen, Dokumentationen und die Bedienoberfläche des Systems sowie auch die weitere Betreuung über den gesamten Lebenszyklus des Systems in deutscher Sprache vorgenommen werden, dass der Projektleiter verhandlungssicher deutsch spricht, dass der Bewerber in der Lage ist, für die Abwicklung der Projekt-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten deutsch sprechendes Personal einzusetzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angabe von Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie einzeln ausgewiesener Umsatz der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe von Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie einzeln ausgewiesener Umsatz der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Einzeln ausgewiesene Angaben über die personelle Ausstattung (mit Angabe der Funktionen: z. B. Projektabwicklung, Produktentwicklung, Support) der beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Einzeln ausgewiesene Angaben über die personelle Ausstattung (mit Angabe der Funktionen: z. B. Projektabwicklung, Produktentwicklung, Support) der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereichen; (Formblatt 7).
b) Jedes referenzierte Leistungsmerkmal muss nachgewiesen und durch den jeweiligen Kunden bestätigt sein.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung:
— Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen.
2. Eignungsprüfung:
— Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
3. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Dazu werden alle eingereichten wertbaren Referenzen ausgewertet und je abgedeckter Funktion/Anforderung (durch eine oder mehrere Referenzen) ein Punkt vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es null Punkte. Eine Mehrfachwertung von Funktionen erfolgt durch mehrere Referenzen.
Um eine Referenz werten zu können, muss diese mindestens 2 der nachfolgend genannten Funktionen abdecken. In Summe müssen mit allen Referenzen mindestens 4 der nachfolgend genannten Funktionen erfüllt sein. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, behält sich der AG vor diesen aus dem Verfahren auszuschließen. Folgende Funktionen werden je Referenz zugrunde gelegt:
1. Zentrale Datenspeicherung zwischen 500 und 2 000 TB,
2. Redundanzfunktion,
3. Abgesetzte Arbeitsplatzumgebungen an weiteren Standorten,
4. Small- und Big-Data-Analysen,
5. Funktionen zur Datenauswertung wie z.B.
— Fast-Fourier-Analyse,
— Ortskurvenberechnung,
— Impedanzverläufe im Oberschwingungsspektrum,
Maximal dürfen fünf Referenzen abgegeben werden. Gewertet werden nur die im Formblatt 8 – Referenzen Eingetragenen Referenzen, die in den letzten 10 Jahren realisiert und dessen ordnungsgemäße Leistungserbringung vom Referenzgeber mit seiner Unterschrift bestätigt wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Alle Unterlagen zur Teilnahme müssen vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der Auftraggeber ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Unterlagen zur Teilnahme müssen vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der Auftraggeber ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der Auftraggeber bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen.
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und benennt einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-01
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-25 📅
“1. Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar...”
1. Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3. Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11. Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 023-056698 (2021-01-29)
Ergänzende Angaben (2021-02-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 023-056698
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 026-065328 (2021-02-03)
Ergänzende Angaben (2021-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt....”
Kurze Beschreibung
Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hochspannungsebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Hauptschaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fernbahnverkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit 7 Zentralschaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienengeführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Die genannten Netzleitsysteme ermitteln neben Meldungen über den zu beobachtenden Bereich zusätzlich Messwerte aus dem elektrischen Netz. Die ermittelten Messwerte dienen der Einschätzung eines betriebsgerechten Versorgungszustandes der betroffenen Anlagen.
Die DB Energie hat in ihrem deutschlandweiten Versorgungsgebiet sowohl Diagnose- als auch Mess- und Netzschutzgeräte verschiedener Hersteller in DC-, 16,7 Hz- und 50 Hz-Systemen installiert, welche Störschriebe sowie Messwerte in Form von Mittelwerten und transienten Netzdaten bereitstellen. Deshalb hat die DB Energie Bedarf an einer zentralen Zusammenführung und erweiterten Auswertung aller Messdaten aus den elektrisch geführten Netzen.
Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus diesem Grund beruft sich der Auftraggeber auf sein Recht (§§ 5, 41 VgV), vor der Ausgabe der vollständigen Auftragsunterlagen die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 040-100996 (2021-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt Main
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten sind die Lieferung der Software und Hardware für die zentrale Prozessrechneranlage der DB Energie GmbH, die Detailspezifikation in Form eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten sind die Lieferung der Software und Hardware für die zentrale Prozessrechneranlage der DB Energie GmbH, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.
Die neue zentrale Prozessrechneranlage ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.
Das zu beschaffende System muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:
• Zentrale Datenspeicherung von bis zu 1.500TB
• Redundanzfunktion
• Abgesetzte Arbeitsplätze zur Auswertung der Daten an weiteren Standorten
• Small- und Big-Data-Analysen
• Funktionen zur Datenauswertung
• Fast-Fourier-Analyse
• Ortskurvenberechnung
• Impedanzverläufe im Oberschwingungsspektrum
• Das neue System muss den Anforderungen zur Informationssicherheit nach §11 Abs. 1a EnWG und den damit in Verbindung stehenden IT-Sicherheitskatalog der BNetzA genügen.
Der Liefer- und Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus:
• standortübergreifende redundante Hardware an zwei Standorten
• Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen (TASE.2-Kopllung zum VLS)
• Datenimport verschiedener Formate
• CSV
• XML
• Proprietäre Formate
• Anwender- und Systemsoftware
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit auf der Basis geltender Normen und Richtlinien ISO/IEC 27001 und 27002.
Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen unter anderem:
• Projektmanagement
• Systemanalyse/Pflichtenheft
• Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung
• Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme
• Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT))
• Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration
• vollständige Dokumentation
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Lastenheft
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 023-056698
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Prozessrechneranlage zur Messdatenerfassung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
“1) Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar...”
1) Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2) Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3) Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11) Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 212-560178 (2021-10-28)