Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in Schulen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
An insgesamt 24 Schulen der Stadt Wiesbaden steht die vorgeschriebene Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen an. Mit dieser Ausschreibung soll ein Pool an Firmen gefunden werden, die diese Prüfung nach DGUV-V3 und entsprechender DIN durchführen können.
Bei der Prüfung sind entsprechende Handlungsanweisungen zu befolgen und vorgegebene Protokolle sowie einheitlich aufgebaute Schemata zu erstellen (Vorgaben siehe Anlagen).
Entsprechend einer ersten Abschätzung des Auftragsumfanges jeder einzelnen Schule werden diese zu 16 möglichst gleichwertigen Arbeitspaketen (Losen) zusammengefasst, dabei sind in jedem Los max. zwei unterschiedliche Schulen, um den Gesamtaufwand je Los möglichst gleich zu halten.
Gesamtzeitraum:
Es wird angestrebt, alle angesetzten Prüfungen innerhalb eines Jahres durchzuführen.
Bearbeitungszeitraum je Los:
ab Beauftragung nicht länger als 12 Wochen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle und Tests
Referenznummer: 64-851/21
Kurze Beschreibung:
“Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in Schulen im Stadtgebiet von Wiesbaden.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle und Tests📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Um den tatsächlichen Umfang der Prüfung abschätzen zu können, verschafft sich der Bieter einen umfassenden Überblick über die auftragsspezifischen Anlagen....”
Um den tatsächlichen Umfang der Prüfung abschätzen zu können, verschafft sich der Bieter einen umfassenden Überblick über die auftragsspezifischen Anlagen. Sämtliche Gegebenheiten / Besonderheiten vor Ort müssen in das dann abzugebende Angebot einkalkuliert werden.
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Quelle: OJS 2021/S 169-442321 (2021-08-27)