Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sowie zum Gegenstand des Auftrages sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich an die unter Ziffer 1.3 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zurichten. Fragen und Hinweise sind an die benannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, gleichzeitig und in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden