Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung gemäß LHO, in deren Rahmen durch den Auftragnehmer als Prüfdienstleister zu prüfen ist, ob der Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid, einschließlich der Nebenbestimmungen, festgelegten Anforderungen entspricht, die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen oder Verwendungsnachweis und den ggf. beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Aufträgen zweckentsprechend verwendet worden ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der Paragraphen 23 und 44 LHO Berlin
02-2021-ZVS-OV-II D”
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung gemäß LHO, in deren Rahmen durch den Auftragnehmer als...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung gemäß LHO, in deren Rahmen durch den Auftragnehmer als Prüfdienstleister zu prüfen ist, ob der Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid, einschließlich der Nebenbestimmungen, festgelegten Anforderungen entspricht, die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen oder Verwendungsnachweis und den ggf. beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Aufträgen zweckentsprechend verwendet worden ist.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Einzelvertrag: Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung gemäß LHO, in deren Rahmen durch den...”
Beschreibung der Beschaffung
Einzelvertrag: Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung gemäß LHO, in deren Rahmen durch den Auftragnehmer als Prüfdienstleister zu prüfen ist, ob der Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid, einschließlich der Nebenbestimmungen, festgelegten Anforderungen entspricht, die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen oder Verwendungsnachweis und den ggf. beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Aufträgen zweckentsprechend verwendet worden ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Angebot ist entsprechend der Tabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu...”
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist entsprechend der Tabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsdeckblatt gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes und den zugrundeliegenden Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) (A)
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) (A)
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist und sofern der Herkunftsstaat über ein solches Registereintragungssystem verfügt, ein entsprechender und alternativer Beleg der Erlaubnis der Berufsausübung *EB, *UAN, *EV
III.1.1.2) (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars F3, *EB, *UAN; *EV
III.1.1.3) (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars F4; *EB, *UAN, *EV
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*EB = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*UAN = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen)
*EV = Eignungsverleiher
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen" ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen" ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften – in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise“ Anlage Nr. 5.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-20
10:00 📅
“VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer...”
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstr. 106
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 181-470130 (2021-09-14)