Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Prüfungen an Brandschutzeinrichtungen gemäß BetrVO am Campus Virchow-Klinikum
DL 2/21”
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Kurze Beschreibung: Prüfungen an Brandschutzeinrichtungen gemäß BetrVO am Campus Virchow-Klinikum.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfungen gemäß der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung – BetrVO) am Campus Charité Virchow Klinikum (CVK),...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfungen gemäß der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung – BetrVO) am Campus Charité Virchow Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin der Charité-Universitätsmedizin Berlin.
Es handelt sich inbesondere um Prüfung von folgenden Brandschutzeinrichtungen:
— Brandschutzklappen (BSK),
— maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA),
— natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA),
— Feuerlöscheinrichtungen (FL).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis: Prüfsachverständiger gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV): Ein gültiger Nachweis über die Tätigkeit als Prüfsachverständiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis: Prüfsachverständiger gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV): Ein gültiger Nachweis über die Tätigkeit als Prüfsachverständiger gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) für die ausgeschriebenen technischen Anlagen.
2. Erklärung aus der die Angaben gemäß KRG ersichtlich sind: Erklärung, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Betriebshaftpflichtversicherung: Branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: 2 500 000 EUR,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Betriebshaftpflichtversicherung: Branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: 2 500 000 EUR,
— Sachschäden: 2 500 000 EUR.
“Zu Eignungskriterium 3: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen je Schadensart über die...”
Zu Eignungskriterium 3: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen je Schadensart über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dem Auftraggeber auf dessen Verlangen das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen:
— Personenschäden: 2 500 000 EUR,
— Sachschäden: 2 500 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen: Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Prüfung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen: Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Prüfung von Brandschutzklappen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschleitungen in mindestens 10 Gebäuden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 4: Es müssen 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Auftragnehmer ist von einer zuständigen Behörde für die Prüfung nach BetrVO am Standort Berlin zugelassen. Die Prüfer müssen als Prüfsachverständige für...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Auftragnehmer ist von einer zuständigen Behörde für die Prüfung nach BetrVO am Standort Berlin zugelassen. Die Prüfer müssen als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 17.9.2020 (GVBl. S. 746) zugelassen sein.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Personen sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2024
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 041-102799 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 041-102799
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: DL 2/21
Titel: Prüfungen an Brandschutzeinrichtungen gemäß BetrVO am Campus Virchow-Klinikum
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dekra Arbeit GmbH
Postanschrift: Handwerkstrasse 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.dekra-arbeit.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 087-225965 (2021-04-30)