Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
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- Es wurden Objektplanungsleistungen der LP 2 - 4 gem. § 34 HOAI erbracht
- Gegenstand des Referenzprojekts war ein Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbar
- Die BGF des Referenzgebäudes (ohne Tiefgarage) beträgt mindestens 600 m²
- Die Fertigstellung der LP 4 liegt nach dem 01.01.2017
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Die Vorlage einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bewerber für den Objektplaner keine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Für jede zu wertende Referenz ist der Vordruck 5 auszufüllen. Werden zusätzliche Referenzen eingereicht, für die der Vordruck 5 nicht ausgefüllt wurde, so werden diese Referenzen bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
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Zu III.1.3.2):
- Das Grundstück muss innerhalb der Gebietsgrenzen zur Standortwahl (siehe Auswahlgebiet und Grundstücksbeschreibung, Anlage 1) liegen ("Lagenachweis"). Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen / verkehrlichen Erschließung ist
vorzulegen.
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- Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, ob eine straßenseitige Bebauung des Grundstücks im planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmen und unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers möglich ist. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung ist hierfür
ausreichend.
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- Der Bewerber muss durch Ausfüllen und Unterzeichnung des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb erklären, welches Grundstück bzw. welche Grundstücke er oder ein von ihm
angesprochener Fremdeigentümer vorbehaltlich hierfür noch zu fassender Beschlüsse oder Genehmigungen beabsichtigt, in das Vergabeverfahren einzubringen. Dabei hat der Bewerber im Rahmen des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb zu erklären, dass keines der folgenden Ausschlusskriterien erfüllt
ist:
- das Grundstück liegt nicht im Auswahlgebiet
- das Grundstück ist nicht über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen erreichbar
- das Grundstück ist aus dem öffentlichen Verkehrsraum nicht über eine ausreichend bemessene und barrierefreie Fußgänger- und Radfahrerzuwegung erreichbar
- zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge kann nicht sicher erwartet werden, dass das Grundstück zum Zeitpunkt des Mietbeginns über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt und über eine mindestens einspurige Notausfahrt verfügen wird, wobei beide bzw. mindestens zwei Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt nutzbar sein müssen
- Lage ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die geforderten Grundstück-sein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führen
- Lage ausschließlich in einer Sackgasse, so dass eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führen
- Lage, bei der die geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten ausschließlich über ein Gelände führen, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände)
- Lage, bei der eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten durch Gegebenheiten im Verkehrsraum die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnte (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.)
- das neue Polizeigebäude kann nicht straßenseitig auf dem Grundstück, sondern nur in zweiter Reihe errichtet werden.
- es bestehen Nutzungs- und Wegerechte Dritter, die die Projektrealisierung beeinträchtigen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.