Audio-Ausstattung Videokamera mobil Regeneration / ErgBeschaffung
Lieferung von portablen Audiomischer mit Recorderfunktion und dazugehöriger Tasche, Speicherkarte, 2 Audio-Funkstrecke mit Sender, Empfänger, Funkhand-Mikrofon und dazugehörige Ersatzakkus, verschiedene Mikrofone mit Zubehör, Ansteckmikrofone, Stativ, Tischstativ, Tonangel mit Audiospiralkabel, Audiokabel in verschiedenen Längen, verschiedene Audioadapter, Transportbehälter mit Innenleben für die gesamte Ausstattung sowie Erstellung Serial- und Fotosatzliste
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Q/U2DF/MA122/HA294 UntAusstg Audio mobil Videokamera
6002100073-BAAINBw U2.4f
Produkte/Dienstleistungen: Teile für Ton- und Videoanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Audio-Ausstattung Videokamera mobil Regeneration / ErgBeschaffung
Lieferung von portablen Audiomischer mit Recorderfunktion und dazugehöriger Tasche,...”
Kurze Beschreibung
Audio-Ausstattung Videokamera mobil Regeneration / ErgBeschaffung
Lieferung von portablen Audiomischer mit Recorderfunktion und dazugehöriger Tasche, Speicherkarte, 2 Audio-Funkstrecke mit Sender, Empfänger, Funkhand-Mikrofon und dazugehörige Ersatzakkus, verschiedene Mikrofone mit Zubehör, Ansteckmikrofone, Stativ, Tischstativ, Tonangel mit Audiospiralkabel, Audiokabel in verschiedenen Längen, verschiedene Audioadapter, Transportbehälter mit Innenleben für die gesamte Ausstattung sowie Erstellung Serial- und Fotosatzliste
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernseh- und audiovisuelle Geräte📦
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BwDp Süd MatLgr Neckarzimmern
Luttenbachtalstr. 16-18
74865 Neckarzimmern
Beschreibung der Beschaffung: 46 Sätze.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Eignungsnachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Eignungsnachweise einschließlich Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034 (VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-28
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-28
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt.
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2021/S 103-270380 (2021-05-26)