Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik (s. Ziff. II.2.4)
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik (s. Ziff....”
Titel
Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik (s. Ziff. II.2.4)
TK 02092021-0900
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Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ nachhaltig...”
Kurze Beschreibung
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12524 Berlin Treptow-Köpenick (QM-Gebiet Kosmosviertel)
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Nahversorgungszentrum zwischen EDEKA und Sparkasse wurde in den 1990er Jahre eine Brunnenanlage mit vertieftem Wasserbecken mit "Wasservorhängen"...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Nahversorgungszentrum zwischen EDEKA und Sparkasse wurde in den 1990er Jahre eine Brunnenanlage mit vertieftem Wasserbecken mit "Wasservorhängen" installiert, umgeben von Mauerelementen, wovon heute noch Reststücke vorzufinden sind. Auf Grund Vandalismus, Veralgung und Müllaufkommen wurde die Anlage abgebrochen, in Teilen rückgebaut. Zudem wurde der Supermarkt abgerissen und ein neuer Einkaufsmarkt (EDEKA) 2018 fertiggestellt. Die Ladenpassage wurde nur provisorisch wiederhergestellt.
Die Überprüfung des Bestandes hat erbracht, dass der noch vorhandene Technikschacht für das neue Fontänenfeld nicht verwendet werden kann. Die Leitungsführung ist wegen unzureichender Bestandsunterlagen nurmehr schwer nachvollziehbar. Daher wurden weitere Schachtdeckel untersucht, um festzustellen, welche Funktionen diese heute (noch) aufweisen. Deshalb wird es im Bereich des Fontänenfeldes zu Leitungsumverlegungen kommen (z.B. Trink- und Regenwasserleitung). Zudem werden Leitungsanpassungen im Bereich Ladenpassage erforderlich.
Die Planung sieht anstelle des ehemaligen Wasserbeckens ein Fontänenfeld vor mit neuem Technikschacht und Wasserreservoir. Das Feld soll mit 9 Sprudlerdüsen ausgestattet werden, eine mittlere Düse soll eine max. 2m hohe Fontäne erzeugen, die restlichen Düsen von ca. 1,0 bis 1,50 m variieren, sodass in zeitlichen Abfolgen ein Wechselspiel der Fontänen erzeugt werden kann. Die Düsen sollen in eine gebundene Klinkeroberfläche eingebunden werden (Kernbohrungen für die Düsentöpfe) umgeben von einer gebundenen Klinkerpflasterrinne, welche Regenwasser sammelt und über vier Punktabläufe in unterirdische Rigole leitet. Über einen zentralen Ablaufpunkt soll das von den Düsen versprühte Wasser in das neue Trinkwasserreservoir im 2-Kammer Technikschacht mittels Rohrleitung zurückgeführt werden.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind neben weiteren erforderlichen Anlagenteilen (Filter-, Desinfektions- und Dosieranlage, Pumpen, Wassernachfülleinrichtung, Schalt- und Steuerungsanlage) auch der Rückbau bzw. Teilrückbau der Bestandstechnik u.ä.. Die Kosten für die Brunnentechnik (KGr 542 nach DIN 276) wurden auf rund 155.000 € netto eingeschätzt.
Es liegt eine Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 vor. Die BPU der Objektplaner wurde bereits durch SenUVK geprüft und bestätigt.
Die Planung für die Brunnentechnik muss in enger Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachplanungsbüros - Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Teilbereich Beleuchtung - sowie den betroffenen städtischen Dienststellen erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Teilbereich Brunnentechnik (Anlagengruppe 542): Grundleistungen LPh 1-9 sowie ausgewählte Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Gesucht wird ein Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich Brunnentechnik und Gestaltung von Wasserspielen/Brunnenanlagen o. vgl.. Für Planung/Umsetzung sind fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse sowie kosten- und umweltbewusstes Handeln erforderlich.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Bestands-/Planungsinformationen (Datei "KOS-210622-GL_Brunnen.pdf"). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Das Vertragsmuster (ABau Formblatt IV 411.H F) sowie ergänzende Unterlagen sind im Internet bei der SenSW einsehbar.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 12/2021; 2. Planung/Vergabe: LPh 1-4 bis 03/2022/ LPh 5-7 bis 06/2022; 3. Realisierung: bis 06/2023; 4. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1. Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen [Hyperlink siehe I.3], hier: Dokument „Zuschlagskriterien”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27,1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Strukturelle Herangehensweise (siehe oben)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22,9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (siehe oben)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,0
Preis (Gewichtung): 25,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 700 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,0 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80,0 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: >100.000 € netto; 1.2 Nettojahresumsatz für vgl. Dienstleistungen (Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55, Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen): >80.000 € netto; 2.1.1 Anzahl festangestellte Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre insgesamt: >6; 2.1.2 Anzahl festangestellte Ingenieure wie zuvor mit Berufserfahrung ≥5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre: >4; 2.2.1-2.2.5 Referenzprojekte übergeordnet: Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3: 2.2.1 Öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103; 2.2.2 Projektkosten AGr 1 i.S. HOAI §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276]: größer/gleich 150.000 € netto; 2.2.3 Bearbeitete LPh i.S. HOAI §55 in Bezug auf AGr 1 i.S. HOAI §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276]: größer/gleich 7 LPh; 2.2.4 überwiegende Honorarzone i.S. HOAI §56 in Bezug auf AGr 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276]: größer/gleich 2; 2.2.5 Art der Anlagentechnik: Anlagentechnik für Springbrunnen, Fontänenanlage o.vgl. Wasserspiele;
2.2.6-2.2.13 Zusätzliche Angaben - je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein: 2.2.6 Anlagentechnik für Wasserspiel in öffentlicher Freianlage; 2.2.7 Unterflurbauwerk für Wasserspiel; 2.2.8 Betriebswasseraufbereitung; 2.2.9 automatische Frischwassereinspeisung; 2.2.10 Klarstrahldüsen bodenbündig; 2.2.11 Überprüfung/Einbeziehung von Bestandstechnik; 2.2.12 Detaillierte Betriebskostenberechnung; 2.2.13 Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Dokument „Teilnahmeantrag“).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. (§75 [6] VgV).
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die...”
Beschreibung der Optionen
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI §55 (Leistungsstufe 1) beauftragt werden, soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf nebst Anlagen, Formblatt für Honorarangebote, Planungsunterlagen aus den 1990er Jahren (soweit vorhanden, nicht vollständig!).
(4) Im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: Erklärungen gemäß BerlAVG; ggf. (soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt) Erklärungen für Unterauftragnehmer.
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Zusätzliche Informationen:
“Grundlage der Beauftragung /Auftragsbearbeitung ist die ABau (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Die...”
Zusätzliche Informationen
Grundlage der Beauftragung /Auftragsbearbeitung ist die ABau (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB.
Der Bauherr schreibt die Leistung europaweit aus, um ggf. Fördermittelvorgaben zu entsprechen; der EU-Schwellenwert wird mit der Einzelleistung nicht erreicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular Wirt-124 EU P).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV (Formular Wirt-236 P) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular Wirt-124 EU P) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formular Wirt-238 P) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Weder der Bieter noch eventuelle Nachunternehmer dürfen einen Eintrag im Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Umsatz: Eigenerklärung zum
- Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
- Netto-Jahresumsatz im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum
- Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
- Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 insgesamt,
- Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55, Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu o.g. Bedingungen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 gesamt / mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre sowie davon in Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land des Bauvorhabens;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §55 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Projektkosten Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276] in Euro netto;
- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §55 in Bezug auf AGr 1 i.S. HOAI §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen (KGr 542 nach DIN 276);
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §56) in Bezug auf Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276];
- Anlagentechnik (Springbrunnen, Fontänenanlage o.vgl. Wasserspiele / Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projektmerkmalen in den mind. 2 und max. 3 Referenzprojekten (siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 und 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft (inklusive Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre in der Anlagengruppe 1 im Sinne HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen [KGr 542 nach DIN 276], im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
2) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mindestens 2 und maximal 3), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §55 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) im Zeitraum 08/2016 bis 07/2021;
2. Projektkosten Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen [KGr 542 nach DIN 276], mind. 50.000,00 Euro netto pro Projekt.
Mit diesen Referenzprojekten (mindestens 2 und maximal 3) sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens 1 Referenzprojekt mit der Zuordnung „Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103“;
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten Anlagengruppe 1 i.S. HOAI 2021 §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen (KGr 542 nach DIN 276) größer/gleich 100.000,00 Euro netto;
c) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §55 in Bezug auf AGr 1 i.S. HOAI §53, Teilbereich Wasseranlagen in Außenanlagen (KGr 542 nach DIN 276), durchgängig erbracht wurden;
d) mindestens ein Referenzprojekt mit Planung der Anlagentechnik für einen Springbrunnen, eine Fontänenanlage o.vgl. Wasserspiele.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (maximal 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure: (1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure: (1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. (2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen. (3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden. Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen Vorgaben.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin sowie ergänzende Vorschriften und Regeln; Rundschreiben (einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben); Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen: s. Ziff. II.2.4.
(6) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
(7) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2021).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-02
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-09-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen...”
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090128551 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30902974206📞
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2021/S 151-401170 (2021-08-02)
Ergänzende Angaben (2021-08-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 151-401170
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen...”
Text
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Text:
“"(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag...”
Text
"(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular Wirt-124 EU P), sowie - sofern zutreffend – Bewerbergemeinschaftserklärung (Wirt-238 P), Erklärungen für Nachunternehmer [Wirt-236 P) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 240 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden."
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Quelle: OJS 2021/S 156-414297 (2021-08-09)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik
TK 02092021-0900” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturelle Herangehensweise
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 25
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die...”
Beschreibung der Optionen
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI §55 (Leistungsstufe 1) beauftragt werden, soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf nebst Anlagen, Formblatt für Honorarangebote, Planungsunterlagen aus den 1990er Jahren (soweit vorhanden, nicht vollständig!).
(4) Im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: Erklärungen gemäß BerlAVG; ggf. (soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt) Erklärungen für Unterauftragnehmer.
“Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen...”
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV.
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E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf
Telefon: +49 30902977201📞
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 181-470982 (2021-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
URL: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technischen Ausrüstung - Brunnentechnik
24012022-1000
Kurze Beschreibung:
“Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig...”
Kurze Beschreibung
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 64 529 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverantwortliche / Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 29,31
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzprojekte (bewertet wird die Vergleichbarkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,69
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 181-470982
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 24012022-1000
Titel: Technischen Ausrüstung - Brunnentechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G. U. B. Ingenieur AG
Postanschrift: Große Weinmeisterstr. 2
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 42 300 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 529 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 060-157421 (2022-03-21)