Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Tests und Inbetriebnahme von Radarsensoren für die zivile Flugsicherung.
Beinhaltet sind:
— 15 Stück Airport Surveillance Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (ASR-PM), 15 RPM, Reichweite PSR 80 NM, Reichweite Mode-S 150 NM, davon eine Pilotanlage ASR-PM, mit der der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die ASR-PM/ASR-M und soweit möglich die MRR-PM/MRR-M erfolgt. Diese Pilotanlage soll als Test- und Referenzanlage am Standort Frankfurt (FFW) aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden.
— 2 Stück Airport Surveillance Radar Mode-S stand-alone (ASR-M), 15 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM.
— 4 Stück Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (MRR-PM), 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM, davon eine Pilotanlage MRR-PM, mit der der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die MRR-PM/MRR-M erfolgt. Diese Pilotanlage soll am ersten MRR-PM Standort aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden.
— 2 Stück Medium Range Radar Mode-S stand-alone (MRR-M), 12 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM.
— 4 Stück Medium Range Radar Mode-S stand-alone (MRR-M), 12 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM als Option.
— 2 Stück Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (MRR-PM), 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM als Option.
Einige der Radarsensoren werden zuerst als Interims-Radarsensoren verwendet. Diese Interims-Radarsensoren ermöglichen nach ihrer Inbetriebnahme die Abschaltung betrieblich genutzter Radarsensoren zum Zweck ihrer Erneuerung und müssen nach deren Erneuerung wieder abgebaut werden, um an ihrem nächsten oder finalen Einsatzort errichtet zu werden.
Die zu liefernden Radarsensoren müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (Sender in Halbleitertechnologie, leistungsfähige Algorithmen zur Ziel-Prozessierung und Unterdrückung von Falschzielen z. B. über Windparks, Full Concurrent Beam Signal Processing PSR, etc.). Die Mode-S Radarsensoren müssen „European Mode-S Specification (EMS) Edition 4.0“ konform sein und für den Betrieb in zentralen DFS-Mode-S-Clusters fähig sein. Die Radarsensoren müssen in die zentrale Betriebsführung Ortung der DFS integriert werden können und benötigen eine Musterzulassung durch das Bundeaufsichtsamt für Flugsicherung.
Entsprechende Schulungen und „After-Sales Services“ sind auch Ausschreibungsgegenstand.
Es ist vorgesehen, dass die Systemspezifikation ab Vertragsabschluss (2022) mit dem Auftragnehmer feingeplant und die Pilotanlage FFW ab 2024 installiert wird. Der Termin für die FFW Endabnahme (SAT) ist für 2025 vorgesehen. Nach erfolgreichem SAT der Pilotanlage startet die Installation der anderen Radaranlagen.